Essen. Was gilt in Hotels? Bei der Einreise nach Deutschland oder bei der Rückkehr aus dem Urlaub nach NRW? Hier ein Überblick der Corona-Regeln.

  • In NRW gilt die 3G-Regel bei touristischen Übernachtungen
  • Ungeimpfte Personen müssen bei einer Hotelübernachtung einen negativen Test vorlegen
  • Die 3G-Regel gilt bei einer Einreise nach Deutschland
  • Reiserückkehrer nach NRW müssen bestimmte Regeln beachten

Die Corona-Pandemie bestimmt weiterhin gewisse Regeln bei der Einreise nach Deutschland. Hier ein Überblick, was es zu beachten gilt:

Einreise nach Deutschland: Es gilt die 3G-Regel

Personen ab sechs Jahren müssen nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums bei der Einreise über ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis verfügen. Also: 3G-Regel. Der Test darf maximal 48 Stunden alt sein. Flugreisende müssen der Airline den Nachweis schon vor dem Abflug vorlegen.

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© bundesregierung.de

Kinder unter 12 Jahren sind von der Nachweispflicht befreit. Für Kinder unter sechs Jahren entfällt die Quarantänepflicht. Bei Kindern zwischen sechs und zwölf Jahren, die keinen Genesenen- oder Impfnachweis übermittelt haben, endet die Quarantäne fünf Tage nach der Einreise oder mit Übermittlung des Testnachweises vor dem Ablauf von fünf Tagen.

Für Personen, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet aufgehalten haben, ist außerdem die digitale Einreiseanmeldung über das Einreiseportal Pflicht. Für Rückkehrer aus einem Virusvariantengebieten gilt, ein Beförderungsverbot per Zug, Bus, Schiff und Flug direkt aus diesen Ländern.

Für alle Einreisen nach Deutschland gilt die 3G-Regel, wie das Bundesgesundheitsministerium betonte: Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss einen negativen Test haben. Diese Nachweispflicht gilt ab dem Alter zwölf statt ab sechs Jahren.

Generell gilt: Wer aus Hochrisikogebieten kommt und nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss zehn Tage in Quarantäne und kann sich frühestens fünf Tage nach Einreise mit einem negativen Ergebnis "frei-testen". Für Familien mit Kindern bringt die neue Verordnung spezielle Erleichterungen: Kinder unter zwölf Jahren können sich bei Rückkehr nun direkt aus der Quarantäne freitesten. Für Kinder unter sechs Jahren entfällt sie für diese Gebiete - allerdings nicht bei Rückkehr aus "Virusvariantengebieten".

In den Osterferien wollen viele Menschen aus NRW in den Urlaub, so wie hier am Flughafen Düsseldorf.
In den Osterferien wollen viele Menschen aus NRW in den Urlaub, so wie hier am Flughafen Düsseldorf. © dpa

So können Länder eingestuft werden, in denen Varianten mit besonders bedrohlichen Eigenschaften auftreten - etwa weil sie weitreichend einen Impfschutz umgehen.

Seit 3. März gelten greifende Änderungen der bundesweiten Einreiseverordnung. Demnach werden nun nur noch Staaten und Regionen als Hochrisikogebiete eingestuft, in denen Virusvarianten mit "besorgniserregenderen Eigenschaften" grassieren als die hierzulande dominierende Omikron-Variante.

Urlaub in NRW: Das gilt in Hotels und Ferienwohnungen

Die aktuelle Corona-Schutzverordnung von NRW sieht in vielen Bereichen die 3G-Regel vor. Seit dem 19. Februar gilt bereits im Einzelhandel wieder 3G. An bestimmten Orten in NRW wie in Krankenhäusern gilt nach wie vor eine Maskenpflicht.

Für touristische Übernachtungen in Hotels und Ferienwohnungen gilt in NRW die 3G-Regel. Ausnahmen bestehen für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sowie Gäste mit ärztlichem Attest.

Für Nicht-touristische Übernachtungen (Geschäftsreisen oder Übernachtungen aus wichtigem privatem Grund, etwa einer Beerdigung) galt schon vorher die 3G-Regel. Nicht-Immunisierte müssen bei der Anreise und nach jeweils vier Tagen ein negatives Testergebnis vorlegen.

Ein beliebtes Ausflugsziel für viele Touristen in NRW: der Baldeneysee in Essen.
Ein beliebtes Ausflugsziel für viele Touristen in NRW: der Baldeneysee in Essen. © Michael Gohl / FUNKE Foto Services

Sie wollen bereits Ihren Urlaub für das kommende Jahr planen? Hier eine Übersicht über die Ferien 2022 in NRW.

Verbraucherschutz: Urlauber sollen flexibel buchen

Sabine Blanke, Juristin beim Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ), rät, alle individuellen Bedingungen vor der Reise sorgfältig zu prüfen. Die Einreisebestimmungen seien grundsätzlich von denen der Beförderer zu unterscheiden. So würden einige Airlines vor dem Boarding auch einen PCR-Test verlangen.

Je nach Reiseland muss laut EVZ mit Kosten von durchschnittlich 25 bis 100 Euro für einen Corona-Test gerechnet werden. „Die Spanne reicht von kostenlos, wie etwa in Dänemark, bis sogar über 200 Franken (193 Euro) in der Schweiz“, so Blanke. Handelt es sich um eine Pauschalreise, hilft laut Deutschem Reiseverband die Reiseleitung, Testmöglichkeiten am Urlaubsort zu finden.

Die Verantwortung für alle notwendigen Dokumente liegt jedoch beim Fluggast. Liegen die Nachweise bei Abflug nicht vor, „darf von den Airlines nicht befördert werden“, heißt es beim Branchenverband BDL. Nach Verfügbarkeit würden Fluggesellschaften aber Kulanz zeigen und Flüge umbuchen: „Daher sollten sich die Passagiere in solch einem Fall umgehend an ihre Airline oder an ihren Reiseveranstalter wenden.“

Um nicht auf etwaig entstehenden Kosten sitzen zu bleiben, rät Verbraucherschützerin Sabine Blanke, flexibel stornierbare Optionen zu buchen. „Das gilt sowohl für den Flug als auch für Hotels und Aktivitäten vor Ort.“ Vor der Buchung sollten Reisende die Storno-Bedingungen genau lesen. So würden gängige Reiseversicherungen den Pandemiefall ausschließen. Auch verpasste Flüge aufgrund fehlender Dokumente seien oft nicht abgedeckt.


Urlaub in NRW: Hier finden Sie weitere Informationen:

(mit dpa)