Ruhrgebiet. Weihnachtsfeiern sind in diesem Jahr wieder erlaubt. Klarer Trend: Betriebsfeste unter freiem Himmel. Welche Möglichkeiten es im Ruhrgebiet gibt.

Gänsebraten essen, Glühwein schlürfen und beim zweiten, dritten oder vierten Heißgetränk Mariah Careys „All I want for Christmas is you“ anstimmen: Nachdem betriebliche Weihnachtsfeiern im Jahr 2020 weitgehend ausgefallen sind, darf in diesem Jahr wieder gefeiert werden. Viele Unternehmen sind aufgrund der Corona-Lage jedoch zögerlich. Eine Alternative, die klar im Trend liegt: Weihnachtsfeiern unter freiem Himmel.

„Die Leute wollen draußen sitzen“, sagt Norbert Menzel. Der Chef des LM:V Veranstaltungsservice Herne hat einen Weihnachtsmarkt im Gysenbergpark auf die Beine gestellt. Vom 25. November bis zum 26. Dezember können Firmen und Vereine dort donnerstags bis sonntags in einem abgetrennten Bereich feiern.

„Wir haben sehr, sehr viele Anfragen“, freut sich Menzel über die positive Resonanz. Die Sitzplätze seien überdacht, das Zelt beheizt, „aber der Wind weht durch“. Rund um den geschmückten Weihnachtsbaum stehen 13 Buden, an denen es Glühwein, Bratwurst, Reibeplätzchen und Selbstgemachtes zum Verschenken gibt. Gruppen ab 100 Personen können den Weihnachtsmarkt an einem Montag, Dienstag oder Mittwoch auch für sich alleine buchen.

„Die Frage ist, ob es bei den Reservierungen bleibt“

Den Trend zu Weihnachtsfeiern unter freiem Himmel kann Ingrid Hartges bestätigen. Gastronomen seien im Hinblick auf Außenveranstaltungen kreativ, sagt die Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga). „Outdoor-Weihnachtsmärkte mit Glühweinstand, Grill und Eisstockschießen können eine Alternative zum klassischen Gänseessen sein“, so Hartges.

Norbert Menzel, Chef des LM:V Veranstaltungsservice Herne, hat einen Weihnachtsmarkt im Herner Gysenbergpark auf die Beine gestellt.
Norbert Menzel, Chef des LM:V Veranstaltungsservice Herne, hat einen Weihnachtsmarkt im Herner Gysenbergpark auf die Beine gestellt. © FUNKE Foto Services | Lars Heidrich

Aber auch Veranstaltungen wie Bowling sind gefragt: „Für die Weihnachtszeit sind wir schon ausgebucht“, sagt Aris Budak vom Bochumer Bowling Treff. Die ersten Firmen feierten im November, die letzten im März ihren Jahresabschluss. Grund dafür sei auch die begrenzte Personenanzahl: Nur sechs statt bislang acht Personen dürfen eine Bowlingbahn nutzen.

Einige Gastronomen sind angesichts der steigenden Infektionszahlen jedoch in Sorge: „Es gibt Anfragen“, sagt Marc Weber, Betreiber des Webster-Brauhauses in Duisburg. „Die Frage ist jedoch, ob aus den Anfragen auch Reservierungen werden“, so der 60-Jährige. „Und ob es bei den Reservierungen bleibt.“ Einige Unternehmen entschieden sich aufgrund der steigenden Zahlen womöglich kurzfristig gegen die geplante Feier. „Kein Arbeitgeber hat Lust, dass nachher die halbe Belegschaft in Quarantäne ist.“

Weihnachtsgeschäft: „Puffer“ für die ruhigeren Monate zum Jahresbeginn

Der Duisburger Dehoga-Vorsitzende nimmt an, dass auch der Impfstatus eine Rolle spielt. Manche Arbeitgeber, etwa in der Gastronomie oder im Gesundheitswesen, wüssten genauer als andere, wie viele ihrer Mitarbeitenden geimpft seien. „Wir haben viele Anfragen von Ärzten und Krankenhäusern“, bestätigt Markus Galland, Inhaber des gleichnamigen Restaurants in Herne, die Vermutung. „Ob das an dem Impfstatus liegt oder daran, dass sie den Umgang mit dem Virus gewohnt sind“, sagt Galland, „das weiß ich natürlich nicht.“

Insgesamt spürt der Gastwirt aus Herne jedoch Zurückhaltung. „Es ist verhalten.“ Neben den für Weihnachtsfeiern beliebten Freitagen im Dezember fülle sich langsam der Terminkalender für den ersten und zweiten Feiertag. „Das Weihnachtsgeschäft ist für uns sehr wichtig“, sagt Galland und erinnert an den notwendigen Puffer für die ruhigeren Monate zu Jahresbeginn. „Im Januar werden alle Zahlungen fällig.“

Die Eisstockbahn steht: Markus Galland, Inhaber des Haus Galland in Herne, hofft auf ein gutes Geschäft vor den Festtagen.
Die Eisstockbahn steht: Markus Galland, Inhaber des Haus Galland in Herne, hofft auf ein gutes Geschäft vor den Festtagen. © FUNKE Foto Services | Rainer Raffalski

In sieben separaten Räumen können im Haus Galland Feiern stattfinden. Zudem werden in den kalten Wintermonaten im Biergarten eine Eisstockbahn und auf der Terrasse beheizte Gewächshäuser stehen mit Platz für sechs bis acht Personen. Drinnen dürfe man zwar wieder voll bestuhlen, „aber viele Gäste scheuen nach wie vor volle Innenräume“, weiß auch Galland. Und nicht nur die steigenden Infektionszahlen könnten die Feierlaune ausbremsen. Köchinnen, Servicemitarbeiter, Restaurantfachkräfte: „Wir suchen immer“, bedauert Markus Galland den andauernden Personalnotstand. „Es könnte passieren, dass wir Feiern ablehnen müssen.“

„Das Weihnachtsgeschäft ist das wichtigste Geschäft im ganzen Jahr“

„Nahezu ausgebucht“ im November und Dezember ist die Kochschule im Hotel Mintrops in Essen. „Wir merken einen deutlichen Aufwind“, sagt Geschäftsführer Moritz Mintrop, der im vergangenen Jahr nur eine Weihnachtsfeier organisiert hat: eine Online-Weinprobe. Anders als vor der Pandemie seien es in diesem Jahr aber vorwiegende kleinere Gruppen, die in der Showküche ihr eigenes Menü zaubern wollten. Mehr als 50, 60 Leute kämen selten zusammen.

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Und wie sieht es bei den Gastronomen selbst aus? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Essener Hotelkette können sich jedenfalls auf eine Firmenfeier freuen. „Wir müssen ja mit gutem Beispiel vorangehen“, sagt Moritz Mintrop. Die Weihnachtszeit sei in der Gastronomiebranche jedoch eine „recht herausfordernde Zeit“. „Daher werden wir unsere Weihnachtsfeier in den Januar legen.“

Auch Marc Weber, Betreiber des Webster-Brauhauses in Duisburg, plant eine Feier im neuen Jahr. „Das Weihnachtsgeschäft ist das wichtigste Geschäft im ganzen Jahr“, sagt er. „Jeder Tisch, der dann nicht besetzt ist, tut richtig weh.“

Weihnachtsfeier: Wahl einer 2G-Gaststätte „keine gute Option“

Für Gäste in Innenräumen gilt in NRW die 3G-Regel. Bedeutet: Sie müssen einen Nachweis erbringen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Das gilt auch für Betriebsfeiern.

■ Die Wahl einer Gaststätte, in der die 2G-Regelung gilt, ist für Unternehmen aus arbeitsrechtlicher Sicht keine gute Option. „Beschäftigte, denen in diesem Fall der Zutritt zur Veranstaltung verwehrt ist, könnten wegen eines Verstoßes gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz gegen das Unternehmen vorgehen“, erklärt Jonas Krainbring, Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Kanzlei Wittig Ünalp. Unternehmen dürften den Impfstatus ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur im Rahmen „bereichsspezifischer Sonderregelungen“ oder „einzelner landesrechtlicher Vorgaben“ erfragen.