Essen. Fast acht Jahre Gefängnis für den Frauenschläger. Der 34-jährige Essener hatte seine Freundin mehrfach brutal misshandelt.
"Herr Y., das war ganz schön heftig." Markus Dörlemann, Vorsitzender der XXV. Essener Strafkammer, ließ wenig Zweifel daran, dass das Gericht kein Verständnis für die Taten des 34 Jahre alten Esseners hatte. Brutal hatte der Angeklagte mehrfach seine Freundin misshandelt, sie laut Anklage sogar an den Rand des Todes gebracht. Dafür kassierte er jetzt sieben Jahre und neun Monate Gefängnis.
Gleichzeitig ordnete die Kammer die Unterbringung von Abdullah Y. in einer Entziehungsanstalt an. Denn bei einem Teil der Straftaten stand der Angeklagte unter Einfluss von Crystal Meth. "Die Fälle sind aber nicht nur auf Drogen zurückzuführen", ordnete Richter Dörlemann ein. Kommt Abdullah Y. in der Therapie erfolgreich los von den Drogen, hat er die Chance, die Hälfte seiner Strafe erlassen zu bekommen. Gegen zwei Mitangeklagte, seinen Vater und seinen Bruder, hatte das Gericht das Verfahren schon vorher mit geringen Sanktionen beendet.
Auf das letzte Wort verzichtet
Aber zu einer erfolgreichen Therapie gehört auch die Einsicht in die eigenen Schwächen und Fehler. Und diesen Eindruck hatte Abdullah Y. in der Verhandlung nicht vermittelt. "Ich habe nichts zu sagen", lautete sein letztes Wort vor der Urteilsberatung. Andere Angeklagte nutzen diese Gelegenheit oft, um Reue zu signalisieren.
Es war eine Orgie der Gewalt, über die das Gericht zu urteilen hatte. Sie begann am 3. Juli vergangenen Jahres, als er seine Freundin an den Haaren aus einer Spielhalle in Altenessen zerrte. Das Video der Überwachungskamera zeigte in erschreckender Deutlichkeit, wie der Angeklagte seine körperliche Überlegenheit gegenüber einer Frau ausspielte und ihren Kopf mit voller Wucht gegen die Wand stieß.
Mit dem Messer nach Wanze im Mund gesucht
Richter Dörlemann erinnerte daran, dass das Paar in der Altenesener Wohnung von Abdullah Y. zunächst wieder zusammengefunden hatte, der Angeklagte dort aber wieder gewalttätig wurde, sie mit einem Stab schlug. Höhepunkt der Taten des Drogensüchtigen: mit einem Messer suchte er in ihrem Mund nach einer Wanze, mit der er angeblich abgehört wurde.
Schließlich die Schläge vor dem Wohnhaus der Freundin, die in Bild und Ton von einer Überwachungskamera aufgezeichnet wurden. Abdullah Y. hatte den Verdacht, dass sie ihm Drogen gestohlen hatte. Mit einem Golfschläger schlug er auf sie ein, um sie vermeintlich zur Wahrheit zu zwingen. Richter Dörlemann sprach von schmerzhaften Schlägen. Sie seien fast schon ein Fall für das auf Tötungsdelikte spezialisierte Schwurgericht gewesen.