Duisburg. Ein Duisburger (68) zündete im August 2019 seine Wohnung an der Ulrichstraße an. Der Vermieter hatte ihm zuvor fristlos gekündigt.

Wegen besonders schwerer Brandstiftung hat das Landgericht am König-Heinrich-Platz einen 68-jährigen Altstadtbewohner zu vier Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Gegen 9 Uhr hatte er am Morgen des 5. August 2019 in seiner Wohnung an der Ulrichstraße Briefe angezündet und war gegangen. Personen wurden nicht verletzt, aber an dem Haus entstand rund 60.000 Euro Sachschaden.

Bereits am ersten Verhandlungstag hatte der Rentner ein Geständnis abgelegt: Er habe Streit mit dem Vermieter gehabt, der für ihn überraschend zu seiner Kündigung führte. Aus Wut und Ratlosigkeit darüber, wie es nun weiter gehen sollte, habe er die Wohnung in Brand gesetzt. „Ich bin froh dass niemandem etwas passiert ist“, so der Angeklagte. Zur Tatzeit waren 31 Appartements in dem Gebäude vermietet gewesen. Weil ein Nachbar, der den Qualm bemerkte, schnell die Feuerwehr rief und die anderen Anwohner informierte, wurde niemand verletzt.

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Mehr als zwei Promille Alkohol im Blut

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Zur Tatzeit hatte der 68-Jährige, der festgenommen wurde, als er die Löscharbeiten beobachtete, mehr als zwei Promille Alkohol im Blut gehabt. Da der Alkoholiker allerdings entsprechende Trinkmengen gewöhnt war, billigte ihm die Kammer im Urteil lediglich eine alkoholbedingte Enthemmung, aber keine eingeschränkte Schuldfähigkeit zu.

Da die Tat aber im Zusammenhang mit der jahrelangen Trunksucht des 68-Jährigen stand, wird er einen Teil der Strafe in einer Entziehungsanstalt verbringen dürfen. Zu Gunsten des Angeklagten wertete die Kammer das Geständnis des Mannes und den Umstand, dass er aufgrund seines fortgeschrittenen Alters als besonders haftempfindlich gilt. Zu Lasten des 68-Jährigen wirkten sich allerdings die hohe Gefährlichkeit der Tat und eine ganze Reihe von Vorstrafen aus.