Essen/Bochum. Kneipen und Restaurants bleiben weiter geschlossen. Der Verband der Wirte spricht von Willkür und Planlosigkeit.
Wieder nichts, weiter geschlossen. Frühestens am 22. März dürfen Gaststätten und Kneipen ihre Außengastronomie wieder öffnen. Und dann auch nur, wenn der Inzidenzwert unter 50 liegt. Liegt er zwischen 50 und 100 müssen Gäste vorab einen Termin buchen. Eine Regelung, die der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) NRW scharf kritisiert. „Erneut gibt es kein Gesamtkonzept und keine Aussicht auf einen Neustart des Gastgewerbes“, heißt es in einer Erklärung aus der Nacht. Die staatlichen Hilfen müssten deshalb ausgeweitet werden.
„Wir stehen mit leeren Händen da“
Auch wenn Biergärten und Terrassen demnächst wieder öffnen dürften, fehle eine Gesamtstrategie, in der Perspektiven auch für Restaurants, Kneipen, Hotels und andere gastgewerbliche Betriebe enthalten seien. „Wir stehen nach mehr als vier Monaten mit fast leeren Händen da und werden wieder auf das nächste Treffen vertröstet, anstatt den niedrigen Risiken in unseren Betrieben Rechnung zu tragen und auch Restaurants, Kneipen oder Hotels in eine Öffnungsstrategie einzubinden“, kritisiert Bernd Niemeier, Präsident des DEHOGA Nordrhein-Westfalen und spricht von „Planlosigkeit statt Gesamtplan“, von „Willkür statt Logik“.
„Es gibt Öffnungsschritte für Kontaktsport im Innenbereich, Opern- und Konzertbesuche wie für´s Einkaufen, aber nichts für einen Restaurantbesuch. Wir verstehen es nicht mehr“, sagt Niemeier und verweist darauf, dass sich die Aussichten auf eine Öffnungsperspektive im nicht geöffneten Gastgewerbe nicht besonders gut seien, weil die Lockerungen wahrscheinlich zu höheren Inzidenzen führen werden.
Viele Chancen on den vergangenen Monaten nicht genutzt
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Besonders verbittert sind die Gastronomen über die nicht genutzten Chancen der vergangenen Wochen und Monate. Zahlreiche Versäumnisse bei Impfungen, Tests und der Digitalisierung, heißt es, würden die Schließungen im Gastgewerbe immer wieder verlängern. „Wir beginnen jetzt über flächendeckende und kostenfreie Schnell- und Soforttests nachzudenken, in Österreich sind sie seit mehreren Monaten im Rahmen einer landesweiten Teststrategie selbstverständlich, genauso wie Schnelltests aus Deutschland, denen bei uns die Zulassung fehlt.“
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Seit Sommer existierten in Deutschland einige Apps, mit denen man Kontakte von Gästen nachverfolgen könne und die immer noch auf Schnittstellen zu Sormas und den Gesundheitsämtern warten würden. „Die Coronaschutzverordnung in Nordrhein-Westfalen enthält seit Monaten eine Innovationsklausel. Passiert ist seitdem in Bezug auf eine praxistaugliche Lösung für die Anerkennung von technischen Anlagen zur Luftreinigung genau eins: nichts. Manchmal kann man den Eindruck gewinnen, wir wären im Jahr 2020 und die Pandemie sei gerade ausgebrochen“, ärgert sich der Dehoga-Präsident.
Klagen gegen Beschlüsse nicht ausgeschlossen
Man werde, so der Verband weiter, die Beschlüsse und Maßnahmen genau prüfen und bei erkennbaren Abweichungen zum gesetzlichen Rahmen auch die gerichtliche Prüfung in Betracht ziehen. „Man kann es Gastronomen und Hoteliers, die mit dem Rücken zur Wand stehen, nicht verdenken, dass sie klagen wollen“, beschreibt Niemeier die Stimmung in der Branche.
Weitere staatliche Entschädigungsleistungen seien deshalb dringend nötig. „Wir erwarten für die Zeit, in der wir weiterhin geschlossen bleiben müssen, sofort einen angemessenen Unternehmerlohn im Rahmen der Überbrückungshilfe III und die Berücksichtigung im Härtefallfonds“, stellt Niemeier klar.