Düsseldorf. Nachdem auf der A3 bei Köln eine Frau in ihrem Auto von einer Betonwand erschlagen wurde, steht fest: Das Teil war absichtlich falsch montiert.
Das tödliche Schallschutzwand -Unglück an der A3 in Köln ist offenbar billigend in Kauf genommen worden. „Nach derzeitigem Erkenntnisstand muss davon ausgegangen werden, dass es sich um einen mit Absicht herbeigeführten Mangel handelt“, erklärte der zuständige Landesbetrieb „Straßen NRW“ am Dienstagabend.
Für „regelkonforme Konstruktion“ war zu wenig Platz
Untersuchungen legten nahe, dass an der Schallschutzwand bei der Konstruktion 2007 eine geschweißte, fehlerhafte Konstruktion gewählt wurde, „weil die regelkonforme Konstruktion aus Platzgründen nicht montiert werden konnte“.
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Am Freitag war eine 66-Jährige Kölnerin von einer herabstürzenden Betonplatte in ihrem Auto erschlagen worden. Polizei und Sachverständige suchen seither nach der genauen Ursache. Das tonnenschwere Teil hatte sich auf der A3 zwischen dem Kreuz Köln-Ost und der Anschlussstelle Köln-Dellbrück aus einer Lärmschutzwand gelöst und den vorbeifahrenden Wagen zerquetscht.
Fehlerhafte Bauweise an sechs weiteren Lärmschutzplatten
Die gleiche fehlerhafte Konstruktion sei an sechs weiteren Lärmschutzplatten verbaut worden, so „Straßen NRW“. Die Teile würden nun schnellstmöglich abmontiert . Der Verkehr auf der A3 muss bis dahin auf den beiden äußeren Fahrspuren im Bereich der Unfallstelle gesperrt bleiben.
Bei der letzten Hauptprüfung der Lärmschutzplatten im September 2013 sei der nicht auf Anhieb erkennbare Mangel unbemerkt geblieben. „Straßen NRW“ geht davon aus, dass es an weiteren Lärmschutzplatten im Land keinen ähnlichen Baupfusch gibt. Dennoch sollen zusätzliche Prüfungen erfolgen. Außerdem werden alle Kommunen und das Bundesverkehrsministerium informiert, um bundesweit ähnliche Konstruktionen zu ermitteln.
Es sei nicht davon auszugehen, dass bei ähnlichen Bauwerken akute Gefahr bestehe, hieß es am Dienstag weiter. Gleichwohl überprüfe die Behörde, ob es weitere Lärmschutzwände mit ähnlichen Konstruktionen in NRW gibt. Die Staatsanwaltschaft hat ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet - zunächst gegen unbekannt.