Essen. Vergewaltigung und sexueller Missbrauch sind angeklagt. Erneut soll ein Essener im Internet nach Mädchen für Sex gesucht haben.

Der Anklage gilt er als Wiederholungstäter. Denn erneut soll sich der 32 Jahre alte Essener im Internet als 17-Jähriger ausgegeben haben, um so für seine sexuellen Wünsche 13-jährige Mädchen kennenzulernen. Angeklagt vor der XXIV. Essener Jugendschutzkammer ist er am Mittwoch wegen sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung. Bislang hat er die Taten bestritten.

Zuletzt hatte der als sozial vereinsamt geltende Mann aus dem Essener Stadtteil Karnap im Sommer 2019 vor dem Landgericht Essen gestanden. Damals hatte die XII. Strafkammer ihn zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, weil er eine 13-Jährige zu sexuellen Handlungen gedrängt hatte. Er hatte sie über facebook kennengelernt, wo er sich als 17-Jähriger ausgegeben hatte. Richter Simon Assenmacher warnte ihn im Urteil: "Bei neuen Taten wird die Luft strafrechtlich immer dünner."

Trotz Urteil weitergemacht

Laut Anklage liefen die jetzt angeklagten Taten zu diesem Zeitpunkt schon seit einem Jahr. Und trotz der Verurteilung und Warnung soll er sie unbelehrbar fortgesetzt haben - bis zum 14. Mai in diesem Jahr.

Schwerpunkt der Vorwürfe ist diesmal sein Kontakt im März 2018 zu einer 13-Jährigen. Sie hatte dem angeblich 17-Jährigen im Internetchat ihr wahres Alter genannt, heißt es in der Anklage. Sie habe sich auch Hoffnung auf eine echte Beziehung gemacht. Damals lebte sie in schwierigen Verhältnissen, zunächst bei ihrem Vater, dann in einer Gelsenkirchener Wohngruppe, betrieben von einer Kinder-Hilfe-Einrichtung.

Sex gegen Zigaretten

Schon Ende März folgte sie der Einladung des Angeklagten und besuchte ihn in seiner Karnaper Wohnung. Einvernehmlich soll sie mit ihm geschlafen haben, was wegen ihres Alters dennoch strafbar ist. Obwohl sie gemerkt hatte, dass er an keiner romantischen Beziehung interessiert war, so heißt es in der Anklage, habe sie die sexuellen Kontakte beibehalten. Dafür habe sie von ihm Zigaretten erhalten.

In ihrer Wohngruppe hatte sie Freundinnen von dem Verhältnis erzählt. Im August 2018 hätten sie und eine dieser Freundinnen, zwei Jahre älter als sie, unbedingt Geld benötigt. Sie soll den Karnaper angeschrieben haben, ob er an Sex mit zwei Mädchen interessiert sei und was er dafür zahlen wolle. Laut Anklage willigte er sofort ein und bot ihnen insgesamt 20 Euro an. Beide kamen in seine Wohnung, nachher bezahlte er sie. In einem anderen Fall der Anklage soll er der 13-Jährigen das Geld schuldig geblieben sein.

Sex mit Gewalt durchgesetzt

Der strafrechtlich schwerwiegendste Fall betrifft eine 13-Jährige, die er über einen anderen Internetchat kennengelernt hatte. Sie hatte ihn zwar ebenfalls besucht, verweigerte aber die von ihm gewünschten sexuellen Handlungen. Da soll er sich mit Gewalt durchgesetzt haben.

Eingeleitet wurde das neue Verfahren durch die Anzeige der 13-Jährigen, die regelmäßig gegen Zigaretten oder Geld mit ihm schlief. Dabei soll es ihr gar nicht um das gegangen sein, was mit ihr passiert war. Sie hatte Sorge um eine zwölf Jahre alte Freundin, zu der der Angeklagte Kontakt aufgebaut haben soll. Das wollte sie verhindern, sagte sie bei der Polizei.

Aus Termingründen kam es am Mittwoch nur zur Verlesung der Anklage. Verteidiger Volker Schröder kündigte eine Aussage des Mandanten für den nächsten Prozesstag an. Bislang hatte der Angeklagte bestritten und gesagt, die sexuellen Handlungen nie erkauft zu haben. Er sei auch davon ausgegangen, dass die Mädchen älter seien.