Essen. Das Gericht glaubt der 13-Jährigen. Es verurteilte einen Mann, der bei Facebook als angeblich 16-Jähriger Sexkontakte mit Minderjährigen suchte.

Mit den Händen in der Tasche seiner Jogginghose nimmt der 31-Jährige seine Verurteilung wegen sexueller Nötigung und Missbrauch eines Kindes entgegen. Nach dem Urteil kündigt er Revision an. Doch die XII. Essener Strafkammer ist sicher, dass er sich im Internet bei Facebook als 16-Jähriger ausgab, um dann Sexkontakte mit Minderjährigen aufzubauen. Sie verurteilt ihn zu zwei Bewährungsstrafen.

Seit 2012 ist der Angeklagte, der an einer Persönlichkeitsstörung leiden und kaum über soziale Kontakte verfügen soll, mehrfach in Ermittlungsverfahren wegen ähnlicher Fälle verstrickt gewesen. Einige endeten mit einer Verurteilung.

Freispruch für eine angeklagte Vergewaltigung

Am Mittwoch sprach die Kammer ihn zwar in einem Punkt vom Vorwurf der Vergewaltigung eines 13 Jahre alten Mädchens frei. Sie selbst hatte die Tat in der Hauptverhandlung entscheidend relativiert.

Bei einer anderen 13-Jährigen reichten die Beweise nach Ansicht der Kammer aber aus, obwohl Verteidiger Volker Schröder auch in diesem Punkt Freispruch gefordert hatte. Doch das Gericht stützte sein Urteil auf die Aussage der zur Tatzeit 13-Jährigen.

Im Chat sprach immer er von Sex

Richter Simon Assenmacher: "Sie ist glaubwürdig und überzeugt uns. Seine Angabe, da sei nichts gewesen, ist dagegen lebensfremd. Sie passt auch nicht zu den Chatverläufen, in denen nur er sexuelle Themen anspricht."

Anfang 2016 hatte er die 13-Jährige kennengelernt. Im März kam sie in seine Wohnung in Karnap. Obwohl sie ihm laut Urteil vorher erklärte, sie wolle keine sexuellen Handlungen, habe er sie dann doch bedrängt. Zum Schluss legte er sich auf sie, führte im angezogenen Zustand dem Geschlechtsverkehr ähnelnde Bewegungen aus. Als sie weiter abwehrte, hörte er auf, brachte sie zur Haltestelle.

Gericht schickt ihn zum Psychotherapeuten

Für diese Tat verhängte die Kammer acht Monate Haft. Weil sie zeitlich zwischen weiteren, früher schon verurteilten Taten liegt, musste die Kammer aus rechtlichen Gründen zwei neue Gesamtstrafen finden, in die frühere Urteile einflossen.

So kommt der Angeklagte jetzt auf zwei Bewährungsstrafen, jeweils knapp über einem Jahr. Wichtig so Assenmacher, sei die Auflage, dass er zu einem Psychotherapeuten gehen müsse. "Er braucht Hilfe. Denn bei neuen Taten wird die Luft strafrechtlich immer dünner", warnte der Richter.