Köln. Sein Geständnis hatte nur „Scherenschnittqualität“, findet das Gericht. Jörg L., Haupttäter von „Bergisch Gladbach“, wird sicherungsverwahrt.

Man hat ihn den „Haupttäter“ genannt und gleich dem gesamten Tatkomplex den Namen seines Wohnorts gegeben. Doch dass alles bei Jörg L. und in Bergisch Gladbach anfing, war bloß Zufall. Viele Männer werden noch verurteilt werden wie er am Dienstag: in diesem Fall zu zwölf Jahren Haft wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern.

Weil er der Erste war, der aufflog von inzwischen 201 Verdächtigen, sah man genau hin bei Jörg L., hörte man genau zu. Und hat so erfahren, was Männer Kindern, was Väter ihren eigenen Töchtern antun können. Das „Wunschkind“ von L. war noch ein Baby, als er ihm sexuelle Gewalt antat, beinahe täglich, Bilder davon zu Chatpartnern im ganzen Land schickte und sich noch damit brüstete.

Hunderte Ermittler mussten sich das ansehen

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Die 2. Große Strafkammer des Kölner Landgerichts hat sie sich ansehen müssen, wie Hunderte Ermittler zuvor, die seit einem knappen Jahr am „Missbrauchs-Komplex Bergisch Gladbach“ arbeiten. Von einem „schrecklichen Tatbild“ spricht der Vorsitzende Richter Christoph Kaufmann in seiner Urteilsbegründung, die mehr als zwei Stunden dauert. Er wiederholt nicht die Details aus der Anklage, aber erzählt von „Erniedrigung“, von „obszönen Chats“, davon, wie kleine Mädchen mit Eis und Schokocreme gefügig gemacht wurden und von diesem einen Sexfilmchen, in dem das Kleinkind auf dem Wickeltisch liegt, den Schnuller im Mund.

Er zeichnet das Bild eines Mannes mit homosexuellen und pädophilen Neigungen, der seine Tochter „zum Sexualobjekt abrichten“ will: „Ich will ‘ne Kleine, die nicht quatscht“, soll er in einem Chat gesagt haben oder geklagt: „Ich konnte sie seit drei Wochen nicht nutzen.“ Kaufmann erinnert an die ersten Videos von Juli 2018, die der Angeklagte als „Homer Simpson“ oder „Bulls Eye“ versendet, da konnte seine Tochter gerade laufen. An die gemeinschaftlichen Taten mit einem inzwischen verurteilten Freund vom Niederrhein: Sie gewöhnten ihre Kleinkinder an die Nacktheit, trafen sich im Essener Wellness-Club, legten abwaschbare Laken aus und kauften viel zu große Reizwäsche. Motto: „Alles kann, nichts muss.“

Für L., der zum Urteil seine Steppjacke nicht auszieht, der die ganze Zeit über den Richter an- und doch gleichzeitig wie ins Leere starrt, ist all’ das keine Gewalt. Er verabscheue Gewalt, hat er im Prozess gesagt, „ich wollte ihr nicht wehtun“. Er habe nichts getan, was die Kinder nicht wollten. Die Kammer findet, der gelernte Koch habe seine Taten relativiert, sein Geständnis habe lediglich „Scherenschnittqualität“ gehabt. „Verharmlosen“, sagt Kaufmann, immer direkt an L. gewandt, „ist nicht die Offenheit, die Sie zeigen sollten.“

Ermittler gehen Zehntausenden Spuren nach

Herbst 2019: Ermittler durchsuchen das Haus des nun in Köln Angeklagten.
Herbst 2019: Ermittler durchsuchen das Haus des nun in Köln Angeklagten. © dpa | Dagmar Meyer-Roeger

Dabei hatte es lange geheißen, dieser erste Beschuldigte habe geholfen, das Netzwerk in Deutschland aufzudecken, das der Richter „ein Erdbeben“ nennt. Doch tatsächlich waren die Angaben offenbar „spärlich“, wusste der Mann nicht viel über seine Chatpartner, gab ihre Klarnamen nicht preis und „taktisch“ nur das Nötigste zu. „Keine Zeit, keine Gelegenheit, Auto kaputt, Frau krank, Schwiegermutter da“, so versuchte er, sich herauszureden, obwohl die Videos auf seinen drei Handys doch so vieles bewiesen. Von „wenig glaubhaften Erinnerungslücken“ spricht der Richter. Lediglich ein paar Pin-Nummern verriet er der Polizei, eine war das Geburtsdatum seiner Tochter.

Erste Männer, darunter der direkte Mittäter aus Wesel, sind zwar bereits verurteilt, viele aber bis heute nicht identifiziert. „Der Missbrauch“, sagt Richter Kaufmann, „findet überall als Massenphänomen statt.“ Und man könnte sagen, L. kannte es nicht anders: Seine Mutter schon soll als Kind missbraucht worden sein, alle Tanten und eine Kusine ebenfalls. Er selbst wurde als Grundschulkind Opfer eines Nachbarsjungen, verging sich später an seiner neunjährigen Kusine. Bestraft wurde nichts davon: Was passiert war, galt als „Familiengeheimnis“.

Der 43-Jährige ist nicht der erste, der vom Opfer zum Täter wurde. Und doch ist er keiner von denen, deren Leben schon früh darüber zerbrach. Er hatte eine bürgerliche Existenz, bis ein Ermittlungserfolg in Hannover ihn ins Gefängnis und seine Ehefrau „in die Hölle und zurück“ brachte, wie deren Anwältin es ausdrückt. Er galt als toller Ehemann, Bruder, Gastgeber, Nachbar, Kollege – alle haben das gesagt, die ihn im Gerichtssaal keines Blickes mehr würdigten. Sein Leben war „nicht defizitär“ wie das so vieler Sexualstraftäter, sagt Kaufmann. Er redet sehr lange über diesen ungewöhnlichen Angeklagten, es ist der einzige Moment, in dem der so etwas wie eine Reaktion zeigt. Kurz senkt er den Blick, schließt die Augen.

L. sei ein „Meister im Führen eines Doppellebens“, heißt es im Urteil, und wie er es organisierte, mache ihn umso gefährlicher. Weshalb er nach der Haft auch zunächst nicht freikommen soll, sondern in Sicherungsverwahrung bleiben.

>>INFO: ZWEITER PROZESS IM MISSBRAUCHS-KOMPLEX

In einem ersten Prozess im „Missbrauchskomplex Bergisch Gladbach“ ist im Mai bereits ein 27-Jähriger aus Wesel zu zehn Jahren Haft und Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik verurteilt worden. Er war laut Gericht jener Mann, der zusammen mit Jörg L. wechselseitig die eigenen Kleinkinder missbraucht haben soll – unter anderem in einem Wellness-Bad in Essen.

In einem weiteren Prozess wurden Mitte September in Mönchengladbach ein Mann aus Viersen und ein weiterer aus Krefeld verurteilt. Das Landgericht verhängte Freiheitsstrafen von dreizehneinhalb und vierzehneinhalb Jahren wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs sowie Besitzes und Verbreitung kinderpornografischer Schriften. Auch sie hatten laut Urteil ihre Tochter bzw. Nichte schwer sexuell missbraucht. Insgesamt waren mehr als 100 Missbrauchsfälle angeklagt, einige wurden eingestellt, weil sie nur mithilfe der Opfer hätten aufgeklärt werden können. Das wollte das Gericht den Mädchen ersparen.