Mönchengladbach. Ein Viersener und ein Krefelder sind zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Sie waren im Missbrauchskomplex Bergisch Gladbach angeklagt.

In einem Prozess zum Missbrauchskomplex Bergisch Gladbach sind zwei Angeklagte in Mönchengladbach zu hohen Haftstrafen verurteilt worden. Das Landgericht verhängte gegen die Männer aus Krefeld und Viersen am Freitag Freiheitsstrafen von dreizehneinhalb und vierzehneinhalb Jahren wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs sowie Besitzes und Verbreitung kinderpornografischer Schriften. Es handelte sich um den landesweit ersten Prozess, der im Zusammenhang mit dem Komplex Bergisch Gladbach begonnen hatte.

Der Krefelder hatte in dem Verfahren gestanden, zunächst seine heute elfjährige Tochter und gemeinsam mit dem Viersener vom Frühjahr 2017 an auch dessen mittlerweile zwölfjährige Nichte regelmäßig schwer sexuell missbraucht zu haben.

Verteidiger wollen Urteil anfechten

Der 39-jährige aus Viersen dagegen hatte zwar gestanden, seit 2015 seine Nichte mehrfach missbraucht zu haben, er räumte allerdings nur ein Drittel der angeklagten Fälle ein. Zum Vorwurf des gemeinschaftlichen Missbrauchs schwieg er. Die Verteidiger der beiden, die deutlich geringere Strafen gefordert hatten, kündigten an, das Urteil anfechten zu wollen.

Insgesamt waren mehr als 100 Missbrauchsfälle angeklagt worden. Einige davon wurden eingestellt, weil sie nur mithilfe der Opfer hätten aufgeklärt werden können. Das aber, so Richter Lothar Beckers, „wollten wir den Mädchen ersparen.“ (dpa)