Münster. Es gibt Menschen, die sind aus medizinischen Gründen von der Maskenpflicht befreit. Aber es sind auch illegale „Fake-Atteste“ in Umlauf.

Nach Bekanntwerden gefälschter Atteste zu einer Befreiung von der Maskenpflicht in NRW appelliert das Bundesinnenministerium an die Einhaltung der Hygienemaßnahme. Es sei unverantwortlich, „mit solchen selbst ausgefüllten Attesten sich davon zu distanzieren und dieser Pflicht nicht nachzukommen“, sagte ein Sprecher am Freitag in Berlin. Aus dem Gesundheitsministerium hieß es zu den falschen Attesten: „Wenn das nicht medizinisch indiziert ist, dann ist das schlicht nicht zulässig.“

Arzt bot Blanko-Attest auf seiner Homepage an

Die Bundespolizeiinspektion Münster hatte am Donnerstag mitgeteilt, dass immer wieder Menschen bei Verstößen Online-Atteste zu einer vermeintlichen Befreiung von der Maskenpflicht vorlegten. Ein Arzt habe das Blanko-Attest auf seiner Homepage angeboten, Nutzer hätten ihm zufolge nur ihren Namen und ihre Adresse eintragen müssen.

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Dem widerspricht die Polizei: Mit dem Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse mache man sich strafbar. Dazu komme eine Anzeige, da Mund und Nase nicht bedeckt seien.

Zahl der Downloads bislang unklar

Bundesweite Zahlen zu dem Phänomen liegen derzeit nicht vor, wie der Sprecher des Innenministeriums sagte. „Im Moment scheint das nur lokal aufgefallen zu sein.“ Da die Internetseite grundsätzlich natürlich auch bundesweit abrufbar sei, sei aber nicht auszuschließen, dass es auch außerhalb von Münster zu solchen Missbrauchsfällen komme. (dpa)