Duisburg/Düsseldorf/Essen/Herten. Nahverkehrsunternehmen begrüßen den Vorstoß von NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst, Masken-Verweigerer in Bus und Bahn härter zu ahnden.
Mehrere Dutzend Fahrgäste verweist das Kontroll-Personal der Duisburger Verkehrsgesellschaft (DVG) jede Woche aus Bus und Bahn - weil sich diese Kunden der Maskenpflicht widersetzt haben. NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst (CDU) will solche Verstöße nun härter ahnden lassen: Auf den Rauswurf aus Bus und Bahn sollen NRW-weit 150 Euro „Sofort-Bußgeld“ folgen.
Bisher kann ein Verstoß gegen das Tragen von Mund-Nase-Maske 50 Euro kosten. Seit 27. April gilt die Maskenpflicht in NRW. Möglicherweise schon mit der nächsten Änderung der Corona-Schutzverordnung, die für den 12. August anstehen könnte, sollen 150 Euro möglich werden, teilte das NRW-Verkehrsministerium auf Nachfrage mit.
Weniger Masken-Verweigerer als Schwarzfahrer
Die DVG veröffentlicht seit längerem Wochenweise eine Bilanz ihrer Fahrkarten- und Masken-Kontrollen in Bussen, Bahnen und an Haltestelle. Dabei fällt auf: Die Quote der Masken-Verweigerer liegt deutlich unter der von Schwarzfahrern. In der letzten Juli-Woche etwa wurden bei etwas mehr als 1500 Fahrgäste die Maske bemängelt; 82 von ihnen hätten sich dabei der Aufforderung widersetzt, eine Corona-Maske anzulegen. Die Quote, die man bei der DVG je Woche ermittelt, liegt ziemlich stabil unter einem Prozent der kontrollierten Personen. Bei den gleichen Kontrollen wurden 461 Fahrgäste ohne Fahrschein erwischt - das waren 4,21 Prozent der insgesamt kontrollierten Personen.
Auch wenn der Anteil der Masken-Verweigerer im Nahverkehr nach Einschätzung mehrerer Unternehmen an Rhein und Ruhr sehr klein ist, für sinnvoll hält man es dort allemal, den Druck zu erhöhen und die Maskenpflicht zu forcieren, zumal es Sorge vor einer zweiten Corona-Welle gibt: „Im Öffentlichen Personennahverkehr sind bis dato keine Ansteckungen nachgewiesen worden“, sagt Volker Wente, Geschäftsführer des Verbandes der Verkehrsunternehmen (VDV) in NRW. Das hätten auch zum Beispiel Studien in Österreich gezeigt. „Der ÖPNV ist auch in Corona-Zeiten ein sicheres Verkehrsmittel“, sagt Wente: „Maske zu tragen ist ganz offensichtlich ein hochwirksamer Schutz vor Ansteckung und keine Schikane der Bevölkerung“, meint Wente.
DVG: „Es ist wichtig, dass alle zum gegenseitigen Schutz Maske tragen“
„Sollte sich die Corona-Situation in den kommenden Wochen wieder verschärfen, können auch Bußgelder ein wichtiger Baustein werden, um die Sicherheit in Bussen und Bahnen weiterhin zu gewährleisten“, sagt ein Sprecher des Düsseldorfer Nahverkehrsunternehmens Rheinbahn. Die Rheinbahn kündigte an, zum Schulstart am 12. August die Masken-Kontrollen auszuweiten.
Auch beim Nachbar-Unternehmen DVG in Duisburg sagt eine Sprecherin: „Es ist wichtig, dass alle Fahrgäste zum gegenseitigen Schutz in Bus und Bahn einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Daher befürworten wir grundsätzlich Maßnahmen, die dies unterstützen.“ Und in Dortmund heißt es bei den DSW21: "Jede weitere Maßnahme, die zu noch größerer Disziplin bei der Einhaltung der Maskenpflicht im ÖPNV beiträgt, begrüßen wir grundsätzlich. Wir kontrollieren die Einhaltung der Maskenpflicht auch und versuchen diese unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit auch durchzusetzen."
Ruhrbahn: „Wir erwarten eine breite Zustimmung der Fahrgäste“.
Hinweise und Beschwerden von Fahrgästen
Bei der Ruhrbahn in Essen erntet das „Sofort-Bußgeld“ ebenfalls Zustimmung: „Wir erhalten seit Beginn der Maskenpflicht immer wieder Hinweise und Beschwerden von Fahrgästen, die sich an die Anordnung des Landes zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im ÖPNV halten. Wir erwarten daher eine breite Zustimmung unserer Fahrgäste.“
In den Bussen der Ruhrbahn sollen mit dem Schulbeginn auch das Fahrpersonal die Maskenpflicht kontrollieren: Wer ohne Maske zusteigen will, muss draußen bleiben, „zum Schutz von Fahrgästen und Fahrpersonal“, sagt eine Sprecherin: „Ab dem 12. August werden die Türen der Ruhrbahn-Busse wieder vorne geöffnet und der kontrollierte Vordereinstieg wird wieder aufgenommen.
Vestische hatte schärferen Umgang mit Masken-Verweigerern bereits geplant
„Das ist das von den Verkehrsunternehmen erhoffte Signal aus der Politik“, erklärt Martin Schmidt, Geschäftsführer der „Vestischen“ im Kreis Recklinghausen. „Ebenso hoffen wir auf eine praktikable Lösung in Form einer klaren Handlungsanweisung aus dem Ministerium.“
Der Verkehrsbetrieb aus Herten hatte seit Einführung der Maskenpflicht die Situation in den Bussen kontinuierlich beobachtet: Bisher gebe es rund 130 Beschwerden wegen Nichteinhaltens der Maskenpflicht, der überwiegende Teil der Fahrgäste halte sich also an die Vorschrift. „Doch jeder einzelne Maskenverweigerer sei einer zu viel, „weil er nicht nur Unbehagen auslöst, sondern die Gesundheit aller anderen im Bus gefährdet“, so das Unternehmen.
Die Vestische hatte deshalb ohnehin geplant, den Umgang mit Fahrgästen, die keine Mund-Nasen-Bedeckung nutzen, zu verschärfen.
Bußgelder können nur Ordnungsamt und Polizei kassieren
Beim VDV weist man allerdings auf rechtliche Besonderheiten hin: „Nahverkehrsunternehmen selbst dürfen keine hoheitlichen Aufgaben erfüllen und etwa Bußgelder kassieren“, sagt Volker Wente. Die Maskenpflicht sei rechtlich etwas anderes als Bußgelder für’s Schwarzfahren.
Wenn NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst nun propagiert, dass das Servicepersonal in Bussen und Bahnen künftig „keine lange Diskussion mehr mit ‘Maskenmuffeln’ führen und es nicht mehr bei Ermahnungen belassen soll“, dann könnten die Nahverkehrsunternehmen zwar von ihrem Hausrecht Gebrauch machen, nicht aber selbst ein Ordnungsgeld verfügen, erklärt Wente: „Das geht nur mit gemeinsamen Kontrollen mit Ordnungsamt oder Polizei“.
Im NRW-Verkehrsministerium hat man das bereits im Blick, sagt ein Sprecher auf Nachfrage: „Das Bußgeld wird nur von Ordnungsamt und Polizei erhoben“.
<<<Info: Gesichtsvisiere erfüllen Maskenpflicht in Bus und Bahn nicht
Auch die Art der Mund-Nase-Bedeckung ist in der Corona-Schutzverordnung geregelt: "Gesichtsvisiere sind in Bus und Bahn nicht statthaft", sagt ein Rheinbahn-Sprecher: "Die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW spricht davon, dass es sich um einen 'textilen Mund-Nasen-Schutz' handeln muss", erläutert er. Die selbe Regelung gilt auch für die Maskenpflicht in Schulen, hatte das NRW-Schulministeriun klar gestellt.
Lesen Sie hier mehr Informationen zu den aktuellen Corona-Regeln in NRW