Essen. Anfangs galt es als versuchter Mord, jetzt kommen in der Neuauflage des Teestubenprozesses am Landgericht Essen mildere Strafen heraus.

Dreieinhalb Jahre nach dem Brandanschlag auf eine türkische Teestube im Essener Stadtteil Kray kommen die Angeklagten jetzt offenbar mit einem blauen Auge davon, werden für erlittene U-Haft sogar finanziell entschädigt. Zu verdanken haben sie das dem Bundesgerichtshof (BGH), der im Sommer 2019 ein härteres Urteil des Landgerichtes Essen aufgehoben hatte. Die Neuauflage des Verfahrens hat in dieser Woche begonnen.

Rund 20 Vermummte hatten am 4. November 2016 das türkische Café an der Hubertstraße 285 angegriffen und Brandsätze ins Innere geworfen. Es passierte nicht viel, Gäste löschten das Feuer schnell. Nach und nach ermittelte die Polizei 18 junge Leute kurdischer Herkunft, die in der Teestube einen Treffpunkt von Erdogan-Anhängern gesehen hatten.

Anklage sah einen Mordanschlag

Die Anklage gegen sie hatte zunächst auf versuchten Mord gelautet. Rund neun Monate lang verhandelte die V. Jugendstrafkammer, rückte dann ebenso wie die Staatsanwaltschaft von diesem Vorwurf ab. Geprägt war das Verfahren von teils heftigen Streitigkeiten zwischen Gericht und einigen Verteidigern sowie Respektlosigkeit einiger Angeklagte und Zuhörer.

Die Kammer sprach schließlich sieben Angeklagte frei, verurteilte elf weitere zu Haftstrafen zwischen neun Monaten und viereinhalb Jahren wegen Landfriedensbruch. Dem Bundesgerichtshof gefiel die Entscheidung nicht. In juristisch kompliziert klingenden Sätzen ging es um Beihilfe und Mittäterschaft sowie um straferschwerende Erwägungen. Die Tendenz war klar: Es sollten mildere Strafen gefällt werden.

Neue Verhandlungen laufen schneller

Unter dieser Voraussetzung läuft es jetzt schneller als im Ursprungsverfahren. Die XXIV. Jugendstrafkammer hat aus ihren acht Angeklagten zwei Verfahren mit jeweils vier gemacht. Es bleiben noch drei Erwachsene, die erst ab dem 18. Mai vor Gericht stehen werden.

Das erste Verfahren vor der XXIV. Kammer gegen vier Jugendliche endete bereits nach einem Tag am Mittwoch mit Maßnahmen wie Arrest. Der ist natürlich durch die frühere U-Haft längst abgegolten. Auch das Verfahren gegen die vier Heranwachsenden, der am Donnerstag begann, ging friedlich über die Bühne. Kein Vergleich mehr zu der hitzigen Atmosphäre in der ersten Verhandlung, auch hier wird ein schnelles Urteil nach zwei Tagen erwartet.