Essen. . Wegen eines Brandanschlags auf ein türkisches Café in Essen sind elf Angeklagte mit kurdischen Wurzeln zu Bewährungs- und Haftstrafen von bis zu viereinhalb Jahren verurteilt worden. Bei der Tat vom 4. November 2016 waren die Scheiben einer Teestube zerstört und drei Molotow-Cocktails geworfen worden. Verletzt wurde jedoch niemand. Im Urteil des Essener Landgerichts war gestern von einer „Gesinnungstat“ die Rede. „Die Tat ist Ausdruck einer völlig fehlgeleiteten Beschäftigung mit dem durchaus berechtigten Anliegen der Kurden“, sagte Richter Volker Uhlenbrock. In der Urteilsbegründung wies das Gericht auf den Konflikt zwischen Türken und Kurden in der Türkei hin.

Wegen eines Brandanschlags auf ein türkisches Café in Essen sind elf Angeklagte mit kurdischen Wurzeln zu Bewährungs- und Haftstrafen von bis zu viereinhalb Jahren verurteilt worden. Bei der Tat vom 4. November 2016 waren die Scheiben einer Teestube zerstört und drei Molotow-Cocktails geworfen worden. Verletzt wurde jedoch niemand. Im Urteil des Essener Landgerichts war gestern von einer „Gesinnungstat“ die Rede. „Die Tat ist Ausdruck einer völlig fehlgeleiteten Beschäftigung mit dem durchaus berechtigten Anliegen der Kurden“, sagte Richter Volker Uhlenbrock. In der Urteilsbegründung wies das Gericht auf den Konflikt zwischen Türken und Kurden in der Türkei hin.

Das Strafverfahren hatte sich ursprünglich gegen 18 Angeklagte gerichtet - sieben von ihnen wurden freigesprochen. Die Urteile lauten auf versuchte gefährliche Körperverletzung und schweren Landfriedensbruch. „Solche Gewalthandlungen beeinflussen das Sicherheitsgefühl einer Vielzahl von Personen“, sagte Richter Uhlenbrock.