Essen. Ausgerechnet der Vertrauenslehrer soll Sex mit einer 15-jährigen Schülerin gehabt haben. Vor dem Landgericht Essen bestreitet er die Vorwürfe.

Locker sieht er aus, nicht wie ein gestrenger Lehrer. Doch dem 39 Jahre alten Mülheimer wirft die Staatsanwaltschaft vor, an seiner Gelsenkirchener Schule mehrfach Sex mit einer anfangs 15 Jahre alten Schülerin gehabt zu haben. Vor dem Landgericht Essen bestreitet er die Vorwürfe der Anklage. Rechtlich geht es um sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen.

Er zeichnet das Bild einer heilen Welt, wenn er von seiner Schule spricht. Das Konzept der Gesamtschule habe ihn überzeugt, so sei er vor elf Jahren dort gerne Lehrer geworden. Offenbar war er beliebt, denn seit 2012 wählten die Schüler ihn jedes Jahr zum Vertrauenslehrer. Eine Funktion, die an dieser Vorzeigeschule eigentlich gar nicht nötig war, erzählt er den Richtern der V. Strafkammer: "Bei uns lief alles gut. Anders als bei anderen Schulen ist es bei uns familiär."

Lehrer seit 2018 freigestellt

Die heute 18-Jährige dürfte nicht jedem seiner Sätze zustimmen. 2018 offenbarte sie sich der Schule, der Lehrer wurde freigestellt, das Ermittlungsverfahren eingeleitet. Am 5. Mai 2017, so erzählte die Schülerin damals, sei es zum ersten Mal passiert. 15 Jahre alt war sie. Spielerisch habe der Lehrer ihr den Arm umgedreht, so dass sie mit dem Rücken zu ihm stand. Diese Position habe er ausgenutzt, um ihr mit seiner freien Hand unter das T-Shirt zu fassen und ihre Brust zu berühren.

Nach ihren Angaben kommt es zu weiteren, intensiveren sexuellen Begegnungen bis Mitte Dezember 2017. Mal passierte es im Raum der Schülervertretung, einmal auch auf der Herrentoilette im Zentralbad Gelsenkirchen. Die Anklage listet fünf Fälle auf.

Schülerin sagt ohne Öffentlichkeit aus

Die Zeugin wird auf Antrag ihres Nebenklageanwaltes Jan Czopka unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen. Denn es gehe um intime Details aus ihrem Privatleben.

Der Lehrer hat dagegen keine Probleme mit einer öffentlichen Aussage, denn nach seinen Worten ist nichts passiert: "Ich möchte die Behauptung zurückweisen. Dass das nicht stimmt." Er stellt das mutmaßliche Opfer als Stalkerin dar. Die Schülerin habe ihn bedrängt, "erpresst".

Lehrer: Sie schwärmte für mich

Anfangs klingt es, als kenne er sie nicht so gut. Nur in zwei Schuljahren habe er sie unterrichtet. Dann wird aber deutlich, dass es doch mehr Schulkontakte, etwa in der Schülervertretung oder in Arbeitskreisen gab. Er erzählt, dass sie für ihn geschwärmt, "sich in mich verliebt" habe. Das komme an Schulen aber öfter vor, erklärt er den Richtern: "Das ist nichts Besonderes."

Wie in vielen dieser Fälle steht Aussage gegen Aussage. In diesem Fall gibt es aber auch einen E-Mail-Verkehr zwischen dem Lehrer und der Schülerin. Laut Richter Volker Uhlenbrock ein "sehr intensiver E-Mail-Kontakt". Er wundert sich darüber.

Angeklagter erinnert an den Fall Kachelmann

Er fragt auch, warum der Lehrer es nicht gemeldet habe, dass diese Schülerin in ihn verliebt sei und ihn bedränge. Doch der Angeklagte betont noch einmal, dass so etwas an einer Schule nichts Besonderes sei.

Er habe sich dem auch entziehen wollen, aber da hätten die Bedrohungen angefangen. Zugeben muss er, dass er sich mit der Schülerin umarmt habe. Aber auch das sei an seiner Schule nicht ungewöhnlich: "Wir haben das Konzept einer Familienschule, da umarmt man sich. Ich wurde auch gelobt für meine Schülernähe." Und er klagt, dass man beim Vorwurf des Missbrauchs keine Chance in der Öffentlichkeit habe: "Der Fall Kachelmann, da hat man verloren bei den heutigen Medien." Einen weiteren Tag hat die Kammer angesetzt.