Marl. Helmut Feldmann (73) aus Marl klagte erfolgreich gegen das Verbot der Sterbehilfe. Auf das Urteil reagiert der Lungenkranke „erleichtert“.

„Gott sei Dank!“ Das war das erste, was Helmut Feldmann aus Marl dachte am Mittwoch um kurz nach zehn, als aus Karlsruhe das Urteil kam: Das Sterbehilfe-Verbot in Deutschland wird gekippt. Mehr als vier Jahre hat der 73-Jährige warten müssen, bis das Bundesverfassungsgericht der Beschwerde des schwer lungenkranken Mannes stattgab. Vier Jahre hat er gekämpft für sein Recht, sterben zu dürfen, wenn das Atmen immer schwerer fällt.

Eine lange Zeit, aber am Mittwoch ist Feldmann vor allem erleichtert – und dankbar. „Dankbar, dass ich die Zeit noch bekommen habe zu kämpfen.“ Er ist ein bisschen müde, es waren „psychisch sehr belastende Jahre“ und am Mittwoch richtet auch noch das Fernsehen seine Kameras auf den Mann im roten Pullover. Er sagt, dass er „zufrieden“ ist. „Von Freude“, sagt er gegenüber dieser Redaktion, „kann keine Rede sein. Es hat ja mit dem Tod zu tun, und ich freue mich sicher nicht, dass ich irgendwann sterbe.“

„Ich darf meinen Weg gehen und zwar legal“

Nach dem Urteil der Richter aber ist für Helmut Feldmann das wichtigste Ziel erreicht: Er wird selbst bestimmen können, wann für ihn der Zeitpunkt gekommen ist. „Mein Weg ist da, ich darf ihn gehen und zwar im Rahmen der Legalität.“ Das war ihm immer wichtig.

Blick nach vorn: Helmut Feldmann.
Blick nach vorn: Helmut Feldmann. © FUNKE Foto Services | Olaf Fuhrmann

Deshalb trat er in den Verein „Sterbehilfe Deutschland“ des ehemaligen Hamburger Senators Kusch ein, der ihn seither unterstützt, der ihn auch ärztlich begutachten ließ. Helmut Feldmann, der schon seit 22 Jahren an der Lungenkrankheit COPD und einem Lungenemphysem leidet, will nicht enden wie seine Schwester, die mit 70 „elendig starb“. Auch deshalb legte er im November 2015 Beschwerde ein beim Bundesverfassungsgericht: Sterbehilfe, wie sie im Paragrafen 217 des Strafgesetzbuches verboten ist, solle erlaubt werden.

So wie in den Niederlanden, so wie in der Schweiz. Schwerstkranke sollen sterben dürfen, wenn sie nicht mehr können, nicht mehr wollen. Der Vater von zwei erwachsenen Kindern forderte das „nicht nur für mich, das ist für viele wichtig“. Viele, die ihm am Mittwpch ihren Dank übermitteln. Er meint: „Das Selbstbestimmungsrecht steht im Grundgesetz“, und da steht auch, ganz vorn im ersten Artikel, die Würde des Menschen sei unantastbar. Dass der „assistierte Suizid“ in Deutschland verboten sein soll, fand Feldmann immer „unwürdig“. Und unmenschlich.

Die Lunge schafft kaum mehr 40 Prozent

Weil auch die Folgen seiner Erkrankung unwürdig sind. „Eine Luftnotattacke“, wiederholt er am Mittwoch, sei „das Schlimmste, was man so erleben kann.“ Im Moment gehe es ihm gut, auch wenn er mehrmals husten muss im Gespräch, der Vormittag war anstrengend und er schon seit Wochen nervös. Aber „irgendwann ist es Ersticken“, das weiß er, und und keiner wird ihm dann mehr helfen können. Helmut Feldmann gilt als austherapiert, seine Lunge schafft kaum mehr 40 Prozent, vergangene Woche erst hat ihm sein Arzt gesagt, dass seine Werte schlechter geworden sind.

Auch interessant

Aber Helmut Feldmann gibt nicht auf, „ich möchte noch ein paar Jahre leben“. Er weiß, es wird nun dauern, bis die entsprechenden Gesetze geändert sind, seine gewählte Option aber ist offen: Der Sterbehilfeverein darf nach der Entscheidung „wieder tätig werden“, wenn er ihn braucht, hat er grünes Licht. Sie werden Natrium-Pentobarbital für ihn organisieren, das Medikament, das ihn in Ruhe einschlafen lässt. Ohne Atemnot.

Den Kampf gegen seine Krankheit kann Helmut Feldmann aus Marl nicht mehr gewinnen, den für die Menschen, die leiden wie er, hat er am Mittwoch gewonnen. „Ich bin schon ein bisschen stolz, dass ich das erreicht habe.“

>>INFO: FREIHEITSSTRAFE VON BIS ZU DREI JAHREN

Der Deutsche Bundestag hat 2015 entschieden, dass der assistierte Suizid als Dienstleistung in Deutschland unter Strafe gestellt wird. Laut Paragraf 217 Strafgesetzbuch ist die „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ untersagt und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet. Darauf berufen sich Ärzte, die um ihre Approbation fürchten. Diesen Paragrafen erklärte das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch für verfassungswidrig.

Auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) argumentierte bislang mit dem Bundestagsentscheid. Er wies das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), das Betäubungsmittel auch nicht an schwerkranke Patienten in extremen Ausnahmefällen auszugeben. Das hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig 2017 eigentlich so entschieden. Mehr als 100 Anträge hat das BfArM seither abgelehnt. Helmut Feldmann erstattete Ende 2019 Anzeige gegen den Minister, das Verfahren läuft noch.