Düsseldorf. Angesichts der Warnung vor Sturm „Sabine“ schließen viele Städte ihre Schulen am Montag. Anderswo müssen die Eltern entscheiden. Der Überblick.

Ein Sturmtief wirbelt auch den Schulalltag in NRW durcheinander: Nach den Warnungen des Deutschen Wetterdienstes vor Orkantief „Sabine“ hat das NRW-Schulministerium im Bildungsportal des Landes und mit einer Schulmail alle Schulen auf die aktuelle Wetter- und Rechtslage hingewiesen. Danach können Schulleiter und Schulträger in ganz NRW vorsorglich den Unterricht ausfallen lassen.

„Oberste Priorität hat die Sicherheit und Unversehrtheit aller Schüler. Damit sie sich auf dem Schulweg keinen Gefahren aussetzen, können die Schulleitungen angesichts der nach jetzigem Kenntnisstand drohenden Sturm- und Orkanwetterlage, den Unterricht nicht stattfinden lassen. Das hielte das Schulministerium für vertretbar und geboten“, so Staatssekretär Mathias Richter.

Warnung vor Orkantief „Sabine“ – Eltern entscheiden über Schulbesuch

Auch interessant

„Unabhängig davon können auch die Eltern am Montagmorgen angesichts der dann aktuellen Wetterlage entscheiden, ihre Kinder nicht zur Schule zu schicken, sollten sie den Schulweg für unzumutbar und nicht sicher erachten.“

Die Bezirksregierung Münster als Schulaufsichtsbehörde u.a. für Gelsenkirchen, Gladbeck und Bottrop, empfiehlt Eltern, ihre Kinder am Montag nicht in die Schule zu schicken. „Aufgrund der aktuell starken Sturm-und Orkanböen kann der Schulweg am Montag für viele Schülerinnen und Schüler schwierig werden“, hieß es in einer am Samstag veröffentlichten Mitteilung.

Wenn Eltern sich aus Sicherheitsgründen gegen den Schulbesuch entscheiden, müssen sie die Schule darüber in jedem Fall informieren. Das Sturmtief „Friederike“, das vor zwei Jahren über NRW hinweg fegte, sah das NRW-Schulministerium als eine solche extreme Wetterlage an.

Fällt Schule bei Sturm und Gewitter aus? Die Rechtslage in Kürze

  • Die Regelungen zum Schulbetrieb bei Sturm und Unwetter treffen der Runderlass 12-51 Nr. 1 zur „Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen“ und die „Allgemeine Dienstordnung für Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter an öffentlichen Schulen (ADO)“.
  • Demnach entscheiden die Eltern, ob der Schulweg zumutbar und sicher ist. Bei extremen Wetterlagen können die Eltern morgens entscheiden, ihr Kind nicht in die Schule zu schicken. In diesem Fall ist die Schule umgehend zu informieren.
  • Bei schweren Unwettern können darüber hinaus die Schulen gemeinsam mit den Schulträgern entscheiden, den Unterricht frühzeitig zu beenden, damit die Kinder noch sicher nach Hause kommen können. In einem solchen Fall muss die Schule ihrer Fürsorgepflicht nachkommen und die Betreuung der anwesenden Schülerinnen und Schüler gewährleisten.
  • Über eine etwaige Schulschließung entscheidet der Schulträger, sofern durch das Unwetter eine unmittelbare Gefahr im Schulgebäude entsteht (z.B. durch umfallende Bäume).

Eine landesweite Schulschließung war im Frühjahr 2018 im Landtag diskutiert worden, aktuell gibt es dazu aber noch keine Entscheidung.

Wo die Schulen geschlossen bleiben und wo nicht: So ist die Lage in den Städten

Wie ist die Sturm-Lage in NRW? Wir halten Sie am Sonntag und Montag immer auf dem Laufenden.