Essen. Der wegen Untreue verurteilte Ex-Chef der Entsorgungsbetriebe Essen sitzt jetzt im Gefängnis. Vergeblich hatte er das zu verhindern versucht.
Klaus Kunze, ehemaliger Chef der Entsorgungsbetriebe Essen (EBE), ist nicht mehr in Freiheit. Am 21. November, gut zweieinhalb Jahre nach seiner Verurteilung zu drei Jahren Haft, stellte der 75-Jährige sich der Justiz und meldete sich im Gefängnis. Das bestätigte am Freitag Annette Milk, Sprecherin der Essener Staatsanwaltschaft, der WAZ.
Der Haftantritt nach seiner Verurteilung wegen Untreue in sechs Fällen durch die XII. Essener Strafkammer bildet den Abschluss im Drama um Aufstieg und Absturz eines ehemals hochrangigen Kommunalbeamten. Kunze hatte als 14-Jähriger seine Ausbildung bei der Stadt Essen begonnen und war zum Schluss Geschäftsführer der städtischen Tochter EBE. Eigentlich eine Bilderbuchkarriere.
Entscheidungen als Freundschaftsdienst
Doch in dieser Funktion machte er sich aus Sicht der Justiz strafbar, vermischte eigene Interessen mit denen des Unternehmens. Richter Simon Assenmacher, Vorsitzender der XII. Strafkammer, hatte im Juni 2017 dem Verurteilten vorgeworfen, bei seiner Arbeit als Geschäftsführer nicht mehr nach kaufmännischen Grundsätzen gehandelt zu haben. Vielmehr habe er Entscheidungen getroffen "aus Gefälligkeit, als Freundschaftsdienst oder aus Gründen der politischen Klimapflege". Es liege nahe, so der Richter, von einem "System" zu reden.
Kunze hatte sich danach gegen das Urteil gewehrt und Revision eingelegt. Doch ein Jahr später schmetterte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe seine Beschwerde gegen die drei Jahre Haft ab. Damit war das Urteil rechtskräftig.
Auch Pensionsansprüche verloren
Automatisch, weil er über ein Jahr Haft bekommen hatte, verlor Kunze dadurch seinen Beamtenstatus und damit auch seine Pensionsansprüche. Der Staat versicherte ihn bei der Rentenversicherung zwar nach, zahlte aber nur die Arbeitgeberbeiträge. So bleibt nicht viel Rente übrig.
Seit dem Sommer 2018 und der Rechtskraft der Verurteilung versuchte Klaus Kunze, sich zumindest den Haftantritt zu ersparen. Er führte gesundheitliche Gründe dafür an. Doch damit kam er nicht durch. Zuerst hatte das Landgericht Essen seine Beschwerde gegen die Haft zurückgewiesen, dann das Oberlandesgericht Hamm.
Bislang hatten die Anträge eine aufschiebende Wirkung. Das ist jetzt vorbei. Kunze kündigte zwar weitere Anträge an, nachdem er sich an der Gefängnistür gestellt hatte, doch die kann er nur noch aus der Haft heraus stellen.