Düsseldorf. In letzter Minute war die Essener Gerichtspräsidentin als Zeugin benannt worden. Doch der Spruch des Düsseldorfer Gerichtes traf ihn dennoch.

Ein Jahr nach dem Vorfall hatte ihr angeklagter Ehemann die Essener Landgerichtspräsidentin Gudrun Jockels als Entlastungszeugin benannt. Doch vor dem Düsseldorfer Amtsgericht bewahrte ihn das nicht vor einem Schuldspruch. Es hatte am Dienstagnachmittag keinen Zweifel, dass Ernst Jockels (46) zwei Nachbarn mit dem Tode bedroht hatte. Allerdings verwarnte es ihn lediglich zu 750 Euro Geldstrafe (25 Tagessätze zu 30 Euro) mit Bewährung. 300 Euro muss er allerdings als Auflage zahlen.

Es war ein typischer Nachbarschaftsstreit, den Amtsrichterin Astrid Stammerjohann an zwei Verhandlungstagen zu klären hatte. Das Ehepaar Jockels war erst im Sommer 2018 in die schmucke Düsseldorfer Wohnung eingezogen. Bekommen hatte es die Wohnung über ihren Friseur, der sie gemeinsam mit seinem Ehemann, einem Steuerberater, vermietete. Auch diese beiden leben in dem Haus.

Im Garten den Friseur bedroht

Wer den Nachbarschaftsstreit zu verantworten hatte, ließ sich wie immer in diesen Fällen nicht zweifelsfrei klären. Am 6. Oktober 2018 soll sich Ernst Jockels, ein Düsseldorfer Kunsthändler, im Garten vor dem Friseur aufgebaut und diesen auf den Arm geschlagen haben. Danach soll er das Vermieterpaar bedroht haben. "Euch bringe ich um", soll er gesagt haben, vielleicht auch "Euch mache ich platt".

So genau wussten das die Zeugen, eine Nachbarin hatte die Aussage der Vermieter bestätigt, ein Jahr danach nicht mehr. Ganz anders Gudrun Jockels, die Landgerichtspräsidentin. Sie will sich damals zeitnah einen Vermerk ins Handy geschrieben haben. Deshalb könne sie sich noch an Details erinnern.

Gerichtspräsidentin will keine Drohung gehört haben

Sie habe sich zwar in der Wohnung aufgehalten, durch das auf Kipp stehende Fenster aber einen lautstarken Streit gehört. Von einer Bedrohung wisse sie nichts. Und wenn sie das nicht gehört habe, hätte die Nachbarin aus dem Nebenhaus das erst recht nicht hören können, sagt sie.

Wie alle Zeugen zur Wahrheit belehrt, erzählt sie auch noch, dass der Friseur bei seinem "sehr extensiven Blumengießen immer in unsere Wohnung" geguckt habe. Das sei sehr lästig. Und sie habe bei ihrem "sehr anstrengenden Beruf auf Nachbarschaftsstreit keine Lust".

Präsidentin überzeugt Amtsrichterin nicht

Richterin Stammerjohann überzeugte sie damit nicht. Im Gegensatz zu Frau Jockels habe die Nachbarin nämlich am offenen Fenster gestanden und so besser gehört.

Belastungstendenz habe sie bei den Zeugen nicht erkennen können. Angesichts des geringen Vergehens sah sie aber eine Verwarnung als ausreichend an. Jockels, dessen Anwalt Freispruch wollte, überlegt, ob er Berufung einlegt.