Düsseldorf / Essen. Kunsthändler Ernst Jockels steht wegen Bedrohung vor Gericht. Jetzt soll ihn seine Frau, die Essener Landgerichtspräsidentin, entlasten.
Körperverletzung und Bedrohung wirft die Staatsanwaltschaft dem Düsseldorfer Kunsthändler Ernst Jockels vor. Seit Dienstag muss der 46-Jährige sich deshalb vor dem Düsseldorfer Amtsgericht verantworten. Doch zu einem Urteil kommt es nicht. Denn ein Jahr nach dem Vorfall soll auf Antrag des Angeklagten seine Ehefrau die Vorwürfe entkräften. Keine normale Zeugin, Gudrun Jockels ist Präsidentin des Essener Landgerichtes.
Längst ist der Fall losgelöst von dem Nachbarschaftskonflikt, in dem Ernst Jockels zugeschlagen haben soll. Beobachter der Justiz stellen schon die Frage, ob das Düsseldorfer Gericht bei einem solch justiznahen Angeklagten überhaupt unabhängig sein könne. Und am Essener Gericht mutmaßen manche Richter, die Vorwürfe seien konstruiert, um der 56 Jahre alten Gudrun Jockels beruflich Schwierigkeiten bei ihrer Bewerbung zur Präsidentin des Kölner Oberlandesgerichtes zu machen.
Angeklagter wegen Zwischenruf ermahnt
Der Prozess am Dienstag nährt diese Zweifel an der Prozessführung keineswegs. Amtsrichterin Astrid Stammerjohann führt die Verhandlung als Einzelrichterin wie jede andere. Einmal ermahnt sie den Angeklagten auch, er möge doch Zwischenrufe bei den Zeugenvernehmungen unterlassen. Unkommentiert lässt sie, dass er fast die gesamte Verhandlung über auf seinem Smartphone scrollt und tippt.
Die vorgeworfenen Straftaten sind nicht gerade gravierend. Im Juni 2018 war das Ehepaar Jockels in eine neue Wohnung in Düsseldorf eingezogen. Mit im Hause wohnt der Vermieter, ein Steuerberater, und dessen Ehemann. Er ist Friseur, und eine seiner Kundinnen ist Gudrun Jockels. So waren Jockels an die Wohnung gekommen.
Streit zwischen Mieter und Vermieter
Das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter verschlechterte sich schnell. Laut Anklage kam es am 6. Oktober 2018 zur Eskalation. Im Vorgarten soll es zu einem Streit zwischen Ernst Jockels und dem 52 Jahre alten Friseur gekommen sein. Unvermittelt habe Jockels diesen auf den Arm gehauen. Anschließend soll er dem Vermieterpaar gedroht haben: "Euch bringe ich um."
Jockels bestreitet die Drohung. Den "Schlag" erklärt er vor Gericht als Reflex. Der Friseur habe eine abwertende Handbewegung gemacht, da habe er selbst seine Hand erhoben und den Mann berührt.
Vermieterpaar mit dem Tode bedroht
Die Vermieter bleiben bei ihren Vorwürfen. Beide berichten, dass Jockels sie schon häufiger provoziert habe. Der Friseur: "Ich habe nicht mehr mit ihm geredet, mich abgewendet, wenn er kam." Am 6. Oktober sei Jockels auf ihn zugegangen, habe sich dicht vor ihm aufgebaut: "Wir werden schon miteinander reden, hat er gesagt. Und dann schlug er zu." Danach habe er ihn und seinen Mann mit dem Tode bedroht.
Eine 69 Jahre alte Nachbarin, die die Szene von ihrem Fenster aus beobachtet haben will, bestätigt die Vorwürfe. Die herbei gerufenen Polizisten haben wenig Erinnerung. Die 26 Jahre alte Polizistin erzählt aber, wie sich das Ehepaar Jockels verhalten habe: "Der Beschuldigte und seine Ehefrau waren sehr aggressiv, auch der Polizei gegenüber."
Landgerichtspräsidentin soll Ehemann entlasten
Richterin Stammerjohann lässt erkennen, dass sie die Körperverletzung einstellen, den Angeklagten wegen der Bedrohung aber verurteilen will. Auf Hinweis seines Mandanten beantragt Jockels Verteidiger Gabriel Klus, jetzt Gudrun Jockels zu hören. Die habe hinter dem Fenster genau gehört, dass ihr Mann nicht gedroht habe.
Die Richterin ist nicht gerade begeistert, weil diese Zeugin ja auch schon früher hätte benannt werden können. Dennoch setzt sie einen neuen Termin an. Auf eine förmliche Ladung der Landgerichtspräsidentin wird verzichtet. Herr Jockels wird sie mitbringen.