Bochum. Schläger in Uniform? Kriminologen der Ruhr-Uni untersuchen rechtswidrige Gewalttaten von Polizisten. Ihr Zwischenbericht sorgt für Aufsehen.

Viel zu oft werden Polizisten im Dienst angegangen, beleidigt, attackiert, auch verletzt. Manchmal aber teilen Polizisten selbst aus: Wie oft und warum untersucht nun erstmals eine bundesweite Studie der Ruhr-Universität Bochum zur „Körperverletzung im Amt“. Am Dienstag legte das Team um den Kriminologen Prof. Tobias Singelnstein einen Zwischenbericht vor. Er bestätigt die Eingangsthese der Forscher: Das Dunkelfeld in diesem Bereich ist gewaltig groß, nur die wenigsten Fälle von Polizeigewalt werden überhaupt bekannt. „Nur einer von sechs“, sagt Tobias Singelnstein. „Konservativ geschätzt.“

Fast 6000 Personen, die angaben, von Polizisten angegriffen worden zu sein, wurden Ende 2018/Anfang 2019 online für die Studie befragt. 3.375 Fälle fanden Eingang in die Analyse. Die wichtigsten Ergebnisse:

Demonstrationen und Fußballspiele sind „etablierte Konfliktverhältnisse“

Das höchste Risiko, Opfer von rechtswidriger Polizeigewalt zu werden, besteht bei Demonstrationen oder anderen politischen Aktionen (55 Prozent). Als zweiter Schwerpunkt kristallisierten sich in der Studie Vorfälle rund um Fußballspiele und andere Großveranstaltungen heraus (25 Prozent). „Das mag daran liegen, dass wir die Befragten auch über Gatekeeper wie NGOs rekrutiert haben“, räumt Singelnstein ein, über politische Organisationen oder Fanvereinigungen etwa. Beide „Tatorte“ sind für den Kriminologen allerdings auch „etablierte Konfliktverhältnisse“. Das polizeiliche Einsatzverhalten in diesen Einsatzsituationen sei bekanntermaßen ein ganz anderes, als „wenn abends zwei Beamte auf Streife unterwegs sind“.

Auch interessant

Zweite zentrale Erkenntnis der Studie: Die Bereitschaft von Opfern polizeilicher Gewalt, das Erlebte offiziell zu melden, ist extrem gering ausgeprägt. Nur neun Prozent der Befragten erstatteten Anzeige. Zum Vergleich: Bei Körperverletzungen liegt diese Quote sonst über 36 Prozent. Überrascht haben Singelnstein aber vor allem die Gründe, die die Befragten nannten: „Die meisten fühlten sich hilflos. Sie gingen davon aus, dass niemand ihnen glauben würde, dass sie mit einer Anzeige keine Chance hätten.“ Andere fürchteten Gegenanzeigen der beteiligten Polizisten. „Bemerkenswert hoch“ sei zudem der Anteil der Verfahren gegen Polizisten, die eingestellt wurden, weil „die handelnden Beamten“ schlichtweg „nicht identifizierbar“ waren. Nicht für die Opfer, nicht einmal für die Staatsanwaltschaft.

Knochenbrüche und Gehirnerschütterung: 19 Prozent wurden schwer verletzt, sagten sie

Polizisten sichern am vergangenen Wochenende das Spiel des Hamburger SV gegen den FC St. Pauli. Fußball-Großveranstaltungen sind häufig auch Anlass für rechtswidrige Polizeigewalt, behaupten Forscher der RUB.
Polizisten sichern am vergangenen Wochenende das Spiel des Hamburger SV gegen den FC St. Pauli. Fußball-Großveranstaltungen sind häufig auch Anlass für rechtswidrige Polizeigewalt, behaupten Forscher der RUB. © dpa | Axel Heimken

Schließlich überraschte die Forscher, wie gravierend die Folgen der berichteten Übergriffe für die Betroffenen waren. „Wirklich nicht ohne“, staunt Singelnstein: 19 Prozent der Befragten gaben an, von einem oder mehreren Polizisten „schwer verletzt“ worden zu sein. Sie erlitten ihren Angaben zufolge Knochen- und Kiefernbrüche, Gehirnerschütterungen, Kapsel- oder Bänderrisse, innere Verletzungen oder Schäden an Wirbelsäule, Augen und Ohren, einige verloren Zähne. „Nun könnte man sagen, wer solche erheblichen Folgen hat, ist auch eher bereit als andere, sich an einer solchen Befragung wie der unseren zu beteiligen“, gibt Singelnstein wissenschaftlich korrekt zu bedenken. Andererseits habe man weitere, möglicherweise besonders Betroffene, „marginalisierte“ Gruppen wie Geflüchtete oder Obdachlose, kaum erreichen können.

Stichprobe nicht repräsentativ, Befunde erlauben aber Schlussfolgerungen

1e7058f6-d944-11e9-a21e-7f1178978076
© dpa-infografik

Repräsentativ und ohne weiteres zu verallgemeinern ist die von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderte Studie der Bochumer Ruhr-Uni nicht. Das hat mit dem Rekrutierungsverfahren der Befragten zu tun, und damit, dass bei solchen „Viktimisierungsbefragungen“ ausschließlich Erfahrungen und Einschätzungen Betroffener erhoben werden. Die Befragten waren zum Großteil (72 Prozent) zudem männlich, jung (durchschnittlich 26 Jahre alt) und hoch gebildet. Nur 16 Prozent hatten einen Migrationshintergrund. Singelnstein erklärt dies bereitwillig, das gehöre zur Redlichkeit dazu. Allerdings ließen sich aus den Befunden durchaus Schlussfolgerungen für die Gesamtsituation ziehen.

Vor üblen Reaktionen auf den Zwischenbericht fürchtet er sich nicht: „Wir bekommen viele positive Rückmeldungen für unsere Arbeit, auch aus den Reihen der Polizei“, erklärt Singelnstein. Viele seien dem Thema gegenüber „sehr aufgeschlossen“, fänden es „gut, dass das endlich mal jemand untersucht“; manche machten die Erkenntnisse „sehr betroffen“. Im zweiten Teil der Studie würden zudem 60 Experten unter anderem aus Polizei- und Justizkreisen das Bild abrunden helfen. Dann wird es zudem um besondere „Trigger“, typische Anlässe oder Auslöser polizeilicher Gewalt, gehen oder um „Diskriminierungsaspekte“.

Gewerkschaft der Polizei: Brauchen keine „Blauhelmeinsätze zur Überwachung“

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) forderte unmittelbar nach Veröffentlichung des Zwischenberichts „eine sachliche Aufklärung“. „Selbstverständlich ist jeder Fall von rechtswidriger Polizeigewalt ein Problem für den Rechtsstaat. Es ist aber ebenso problematisch, wenn man dem Rechtsstaat nicht das Vertrauen entgegenbringt, solche Fälle unparteiisch und nach seinen akzeptierten Regeln zu verfolgen“, erklärte der GdP-Bundesvorsitzende Oliver Malchow am Rande einer Fachtagung in Brüssel. Natürlich machten Polizistinnen und Polizisten bei jährlich Millionen von Einsätzen auch Fehler. „Wer aber anklingen lässt, dass wir in Deutschland Sodom und Gomorrha haben, und die Polizei alles tun kann, was sie will, liegt verkehrt. Blauhelmeinsätze zur Überwachung polizeilichen Handelns brauchen wir sicherlich nicht.“