Bochum. . Nach Bonner Übergriff: Bochumer Kriminologe Tobias Singelnstein wirft Behörden und Politik schlechte Aufarbeitung von Grenzüberschreitungen vor.
Die Ruhr-Uni Bochum hat im März eine auf zwei Jahre angelegte „Opferstudie zu rechtswidriger Polizeigewalt“ angekündigt. Prof. Tobias Singelnstein (41) vom Lehrstuhl für Kriminologie leitet sie und erntete bereits Kritik – von Polizisten. Ute Schwarzwald sprach mit ihm über den Übergriff auf den jüdischen Philosophen Yitzhak Melamed in Bonn.
Er sei von 50, 70 Mal von Polizisten ins Gesicht geschlagen worden, als er schon gefesselt am Boden lag, behauptet Prof. Melamed. Können Sie erklären, was da passiert ist?
Singelnstein: Die Polizei darf in bestimmten Situationen durchaus Gewalt anwenden. Aber eine Situation, in der ein gefesselter Mann noch geschlagen werden dürfte, kann ich mir nicht vorstellen. Wenn die Schilderungen zutreffen, handelt es sich hier um eine Körperverletzung im Amt. Was die Aufarbeitung und die Reaktion der Polizei angeht, scheint mir der Fall ein relativ typischer zu sein. Die Beamten rechtfertigen den Gewalteinsatz im Nachhinein mit Widerstandshandlungen. Das ist eine in der Praxis häufig zu findende Konstellation. Ein einfaches Schubsen reicht, um den Einsatz „unmittelbaren Zwangs“ zu legitimieren.
Aber die Polizeipräsidentin hat sich doch inzwischen beim Betroffenen entschuldigt.
Weil er ein Professor aus den USA ist und daher eine gewisse Beschwerdemacht hat! Viele andere wären vermutlich eher wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt worden.
Wie häufig sind Übergriffe von Polizisten? Gibt es Zahlen?
Jein. Einer staatsanwaltlichen Erfassung zufolge werden jährlich mehr als 2000 Verfahren gegen Polizeibeamte wegen rechtswidriger Gewaltausübung bearbeitet. Aber das ist nur das „Hellfeld“. Alles, was nicht zur Anzeige gebracht wird, fällt da raus.
Lassen sich typische Anlässe oder Auslöser ausmachen?
Großveranstaltungen wie Fußballspiele oder Versammlungen sind problematisch. Aber auch häusliche Situationen bergen Eskalationspotenzial – und alles, wo Alkohol im Spiel ist. Es gibt aber Hinweise darauf, dass gerade jüngere, noch unerfahrene Beamte stärker belastet sind.
Das Problem ist eher das einzelner Polizisten als ein strukturelles?
Natürlich ist das auch ein strukturelles Problem. Wo der Einsatz von Gewalt in gewissen Grenzen erlaubt ist, kommt es auch zu Grenzüberschreitungen und Missbrauch. Es würde an ein Wunder grenzen, wäre es anders. Doch das ist ein breites Feld: Am einen Ende der Skala gibt es den Beamten, der sich stets korrekt verhält und dem im Eifer des Gefechts ein Fehler passiert. Am anderen Ende stehen die, die in Polizeikreisen „Widerstandsbeamte“ heißen. Das sind Beamte, die solche Situationen anziehen, die immer wieder in solche Geschehen verwickelt sind.
Die Debatte um zunehmende Attacken, das neue Leitbild für eine „robustere“ Polizei in NRW, Politiker, die „Null Toleranz“ fordern – verstehen Polizisten dies vielleicht als Freibrief für härteres Vorgehen?
Wenn Polizeiführung und Politik solche Signale aussenden, bleiben die natürlich nicht ungehört. Gerade diese Haltung führt auch dazu, dass wir beim Thema Körperverletzung im Amt in der Polizei ein mangelndes Problembewusstsein haben. Fehler werden weniger aufgearbeitet, wenn der Gewalteinsatz eher als erwünscht denn als notwendiges Übel betrachtet wird.
Im Schnitt werden nur drei Prozent der Verfahren, in denen es um den Vorwurf rechtswidriger Polizeigewalt geht, zur Anklage gebracht, sagen Sie. Warum so wenige?
Die einen sagen, weil die Anzeigen unberechtigt sind; die anderen sagen, weil eine Krähe der anderen kein Auge aushackt, sich Polizisten gegenseitig decken. Eine Anklagequote von drei Prozent ist schon frappant niedrig; ansonsten kommen 20 bis 25 Prozent aller Anzeigen auch zur Anklage. Das Problem in solchen Verfahren ist, dass in der Regel Aussage gegen Aussage steht. Im Nachhinein lässt sich schwer klären, was genau passiert ist. Der Darstellung des Polizisten, der in der Justiz ein hohes Maß an Glaubwürdigkeit genießt, wird häufig mehr Glauben geschenkt. Hinzu kommt, dass die Aussage des Polizisten meist von dessen Kollegen gestützt wird. Es kommt kaum vor, dass Polizisten gegen einen Kollegen aussagen. Niemand haut gern denjenigen in die Pfanne, auf den er sich auch zukünftig verlassen können muss. In der Praxis gehen solche Verfahren deshalb regelmäßig zugunsten der Polizisten aus.
>> Gewerkschaftschef verteidigt Beamte
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) stellt sich dem Eindruck entgegen, dass der Übergriff durch vier Bonner Polizisten auf den jüdischen Philosophie-Professor Yitzhak Melamed Auswuchs des neuen verschärften NRW-Leitbildes einer robusteren Polizei ist. Die Polizei gehe keineswegs „robuster“ vor als früher, sagte GdP-Landeschef Michael Mertens am Montag dieser Zeitung. „Im Gegenteil. Die Kommunikation stand und steht bei Einsätzen im Vordergrund.“
Mertens warb vorsichtig um Verständnis für die Beamten, die Melamed vergangene Woche niedergedrückt und geschlagen haben sollen. Sie waren wegen eines antisemitischen Übergriffs auf den 50-Jährigen gerufen worden, hielten Melamed aber irrtümlich für den Angreifer. Mertens: „So ein Festhalten ist immer ein dynamischer Prozess, Gerangel ist nicht auszuschließen.“
Der Gewerkschafter betonte, ein Polizist habe eingeräumt, dem Professor zweimal ins Gesicht geschlagen zu haben. Melamed indes sprach zuletzt von „50, 60, 70“ Schlägen. Er wies zudem die Darstellung der Polizei zurück, er habe Widerstand geleistet. Michael Rubinstein vom Verband der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein sagte, wenn das stimme, sei dies ein „handfester Skandal“.
Amnesty International attestierte Deutschland ein Problem mit der strafrechtlichen Verfolgung von Polizeigewalt. „Die allermeisten Anzeigen gegen Polizisten zum Beispiel wegen Körperverletzung im Amt laufen ins Leere“, sagte Menschenrechts-Experte Alexander Bosch. Auf jede Anzeige reagiere die Polizei zudem mit einer Gegenanzeige.
Laut Bundesstatistikamt sind 2016 in NRW von 739 NRW-Verfahren wegen Polizeigewalt acht Fälle zur Anklage gekommen. Laut Kriminalstatistik sind dagegen 7488 Widerstandshandlungen gegen die Staatsgewalt registriert worden – davon 7021 gegen Polizisten. Verurteilt wurden 1081 Personen.