Ruhrgebiet. Wie kann man Bandidos, Hells Angels und Clans schwächen? Ein Finanzexperte hat zwei interessante Vorschläge zur Besteuerung des Rotlicht-Milieus.

Über vier Millionen Euro. So viel Steuern hatte ein einziger Bordellchef in Emmerich hinterzogen. Esed D. wurde auch wegen Menschenhandels verurteilt, doch es grenzt fast an ein Wunder, wenn ein Opfer mal gegen den Täter aussagt, zu groß ist meist die Angst. Womöglich gab sogar den Ausschlag, dass Esed D. fast sicher ins Gefängnis wandern würde – wegen der Steuern. Wie Al Capone.

Der Fall wurde bereits 2013 entschieden, Esed D. bekam fast sechs Jahre, doch er zeigt auf, wie man gegen Bordellbetreiber und somit gegen Rockerbanden und Clans vorgehen kann – wenn man nur will. Bandidos, Hells Angels und andere Banden kontrollieren einen großen Teil des Gewerbes an Rhein und Ruhr, ob an der Duisburger Vulkanstraße oder in der Oberhausener Flaßhofstraße. Wenn man ihnen Steuern abknöpft, schwächt man sie. Man stärkt den Staat. Man stellt Steuergerechtigkeit her. Und man bringt Prostituierte in die Renten- und Sozialversicherung – was das eigentliche Ziel der Liberalisierung von 2002 war. Als normale Arbeit betrachtete Rot-Grün damals das Anschaffen und gab der Branche alle Rechte, ohne die nötigen Kontrollen einzuführen. Heute geht es um mindestens eine Milliarde Euro hinterzogene Steuern pro Jahr in Deutschland.

„Von Seiten der Politik und der Verwaltung wird einfach nicht genug getan“, beschwert sich ein Experte aus der Finanzverwaltung, der anonym bleiben muss. Dabei, erklärt er, gibt es zwei recht einfache Ansätze, die schon lange bekannt sind und deren Umsetzung der Bundesrechnungshof 2014 nicht zum ersten Mal eingefordert hat: „Es kann auf Dauer nicht hingenommen werden, dass der Fiskus bei Prostituierten mit erheblichen steuerpflichtigen Umsätzen und Einkünften keine nennenswerten Steuereinnahmen erzielt.“

Angestellt statt selbstständig

Im Fall von Esed D. hatte die Staatsanwaltschaft Kleve nur einen dieser Ansätze konsequent verfolgt: Sie wies nach, dass die Prostituierten in zwei Bordellen keineswegs selbstständig arbeiteten, sondern angestellt. Sie trugen kein unternehmerisches Risiko, mussten keine Kunden akquirieren, es gab einen Schichtplan. Im Bordell hing gar ein Schild: „Die Damen haben sich auf bestimmte Preise verständigt.“ Das Gericht folgte dieser Sicht.

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Der Effekt: Erst wenn ein Finanzamt nicht mehr der einzelnen Prostituierten hinterherfahnden muss und sich an den Bordellbetreiber halten kann, wird seine Arbeit effektiv, erklärt der Steuerexperte. Gleiches gilt für Escort-Dienste oder Laufhäuser wie an der Duisburger Vulkanstraße, wo der Betreiber offiziell nur als Zimmervermieter auftritt. Dennoch gehen die wenigsten Finanzämter und Staatsanwälte diesen Weg. „Es fehlt oft an Fachwissen und natürlich an Personal“, sagt der Fachmann. „und für viele ist eine Razzia im Bordell eher Pfui. Das muss man ja auch seiner Frau erklären.“ Letztlich legt man sich auch mit einer dunklen Branche an.

Die Vulkanstraße in Duisburg – immer einen Einsatz wert.
Die Vulkanstraße in Duisburg – immer einen Einsatz wert. © Stephan Eickershoff

Auch der Bundesrechnungshof bemängelt diese Inaktivität: Es war bei seiner Prüfung „kein Fall festzustellen, in denen ein Betreiber von sich aus Prostituierte als reguläre Arbeitnehmerinnen behandelt und Lohnsteuer abgeführt hätte.“ Die Betreiber handelten im Einvernehmen mit den Frauen, die auch keine Steuern zahlen wollen, und verschleierten die Situation. „Dementsprechend gingen auch die Finanzbehörden in aller Regel von der Selbständigkeit der Prostituierten aus. Dem entgegen beurteilte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Einzelfällen die Tätigkeit von Prostituierten in bordellartigen Betrieben aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht als nichtselbständig und forderte hierfür Sozialversicherungsbeiträge nach.“

Tatsächlich prüft sie auch nur in Einzelfällen, denn das ist eben sehr aufwändig, erklärt der Experte. Das Angestelltenverhältnis sei aus seiner Sicht jedoch die Regel. Der Gesetzgeber hätte auch die Möglichkeit, hier Klarheit zu schaffen, damit Razzien und Gerichtsverfahren weitgehend überflüssig werden. Tatsächlich hatte der Bundesrat schon 2011 „die Einführung einer gesetzlichen Vermutung für ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zwischen Bordellbetreiber und den einzelnen Prostituierten“ empfohlen - unter Vorsitz der damaligen NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft. Auf Nachfrage sehen heute jedoch weder Landes- noch Bundesfinanzministerium Handlungsbedarf.

Pauschale Tagessätze

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Da Steuern eintreiben das vermutlich zweitälteste Gewerbe der Welt ist, gibt es schon seit den 60er-Jahren das „Düsseldorfer Verfahren“, bei dem die Bordellbetreiber pauschale Vorauszahlungen leisten für die Einkommenssteuer der „selbstständigen“ Prostituierten, die bei ihnen offiziell nur ein Zimmer mieten. (Nicht zu verwechseln mit der „Sexsteuer“, die allein die Städte auf Betten erheben und eintreiben.) Theoretisch müssen die Prostituierten danach noch eine normale Steuererklärung machen, da sie dem jedoch recht einfach entkommen können, haben die Pauschalbeträge faktisch abgeltenden Charakter. Diesen Ansatz will der Bundesrechnungshof stärken und gesetzlich neu regeln. Denn es gibt mehrere Haken.

Die Teilnahme für die Bordellchefs ist „freiwillig“. Der Bundesrechnungshof schildert süffisant die Überzeugungsarbeit der Finanzämter: „Sie wiesen die Betreiber auf die Vorteile des Verfahrens hin. Sie machten zudem deutlich, dass ansonsten vermehrt mit Steuerfahndungsmaßnahmen während der Betriebszeiten insbesondere zur Feststellung von Namen und Anschriften der Prostituierten zu rechnen sei.“

Der Eingang zur Flaßhofstraße in Oberhausen.
Der Eingang zur Flaßhofstraße in Oberhausen. © Lars Fröhlich

Innerhalb einer Stadt nehmen also einige Bordelle teil, andere nicht. Was wiederum einige Betreiber als „wettbewerbsverzerrend“ empfinden und wieder aussteigen. Auch die Sätze variieren von „Betrieb“ zu „Betrieb“ sowie zwischen Städten und Bundesländern. „In manchen Städten in NRW liegen die Sätze bei 30 Euro pro Tag und Kopf, andere, vor allem im Ruhrgebiet, verlangen zum Teil nur zehn Euro“, sagt der Experte. „Die Vereinbarungen werden zum Teil mündlich geschlossen.“

Der Bundesrechnungshof geht von 100.000 Prostituierten in Deutschland aus. Bei 25 Euro pro Kopf und Tag ergäbe das grob fast eine Milliarde Euro bei der Einkommensteuer. Andere offizielle Stellen rechnen mit 400.000 Prostituierten. „Und der Tagessatz müsste realistisch eher bei 40 Euro liegen“, sagt der Experte.

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In der Praxis liegen Sammellisten aus, in die sich die Prostituierten jeden Arbeitstag eintragen. Kontrolliert wird jedoch „höchst unterschiedlich“, schreibt der Bundesrechnungshof. Es komme auch vor, dass Betreiber die Beträge von den Prostituierten zwar einbehalten aber nicht ans Finanzamt zahlen. „Wegen der Freiwilligkeit der Teilnahme hatten die Finanzbehörden in diesen Fällen keine Vollstreckungsmöglichkeiten.“ Die Prostituierten hätten Strafanzeige stellen müssen, doch kaum eine ist auf einen Gerichtsprozess aus, die Fluktuation ist zudem hoch. „In vielen Fällen gingen Betreiber straffrei aus.“

Der Bundesrechnungshof prangert den „Flickenteppich bei der Besteuerung der Prostituierten“ als „nicht hinnehmbar“ an. Das Bundesministerium der Finanzen sieht die Länder in der Verantwortung, der Rechnungshof argumentiert dagegen, dass dies „die Realitäten verkenne“. Das Bundesministerium habe die Aufgabe „koordinierend einzugreifen oder eine bundeseinheitliche Lösung anzustreben“.

© Helge Hoffmann

Doch auch in NRW genießt das Thema keine Priorität. „Die Einführung eines einheitlichen Tagessatzes erscheint nicht sinnvoll“, erklärt das Landesfinanzministerium auf Anfrage, denn die üblichen Entgelte „können stark variieren“. Dies verkennt jedoch, dass es sich nur um Vorauszahlungen handelt. Sobald eine Prostituierte ihre Steuererklärung abgibt, bekommt sie zuviel gezahltes Geld zurück.

„Pauschalierte Besteuerungsverfahren haben sich bewährt“, schreibt das Ministerium weiter – die Einnahmen aus dem Düsseldorfer Verfahren betrugen allerdings nur 8,6 Millionen Euro im Jahr 2013. „Aktuellere Zahlen liegen uns nicht vor.“ Es hätten nach Schätzung des Rechnungshofes eher 200 Millionen sein müssen. Und es würde „leichter, die Betriebseinnahmen der Betreiber zu ermitteln und auch diesen Personenkreis zutreffend zu besteuern.“

Womit man wieder bei den Rockern und Clans wäre. „Das Geld, das wir über die Steuern den Mädels wegnehmen, entziehen wir tatsächlich den Bandidos und Co. weg“, sagt der Experte. Man könne jedes Bordell ordnungsgemäß führen, „es hätte nur zur Folge, dass die Freier mehr zahlen müssen.“


>> Die Tricks der Prostituierten

Auch wenn ein Bordell am Düsseldorfer Verfahren teilnimmt, kann eine Prostituierte verlangen, dass für sie keine Pauschalbeträge abgeführt werden. Dazu meldet sie ihre selbstständige Tätigkeit beim Finanzamt an und bekommt eine Steuernummer, die sie bei Kontrollen angeben kann. Steuern muss sie dennoch nicht unbedingt zahlen, erläutert der Bundesrechnungshof.

Prostituierte wechseln häufig das Etablissement oder die Stadt. Dadurch seien sie oft nicht mehr zu erreichen. Dadurch seien sie oft nicht mehr zu erreichen. Briefe, Mahnungen und Steuerbescheide sind nicht mehr zustellbar. Das Bundesfinanzministerium sieht auf Nachfrage dennoch keinen Handlungsbedarf. Die steuerliche Erfassung habe sich durch die 2016 eingeführte Meldepflicht „maßgeblich verbessert“, wobei das Ordnungsamt auch das Finanzamt möglichst schnell informieren soll. Die Wirtschaftsprofessorin Tina Hubert von der Hochschule Trier kommt in einem aktuellen Gutachten zu einer gegenteiligen Einschätzung: Das neue „Prostituiertenschutzgesetz“ schütze Prostituierte auch vor steuerlichen Ermittlungen. Drei Punkte beschreiben die Realitätsferne des Gesetzes:

1. Prostituierte müssen sich nur einmal anmelden, nicht bei jedem Ortswechsel, was aber die Regel ist. Daher „dürften amtliche Ermittlungen regelmäßig ins Leere laufen“, schreibt Hubert.

Razzia im Oberhausener Rotlichtviertel. Foto: Kerstin Bögeholz 2. Behörden dürfen personenbezogene Daten der Prostituierten nur dann weitergeben an die Ämter am neuen Arbeitsort, wenn ein tatsächlicher Anhaltspunkt für eine Steuerstraftat vorliegt. Auf deutsch: Man muss etwas schriftlich haben, aber das bekommt man nur durch Razzien.

3. Bordellbetreiber müssen zwar ähnlich wie Hoteliers Zahlungen von Prostituierten aufzeichnen. Jedoch genügt hier der „Aliasname“, den die Frau sich beim Ordnungsamt hat eintragen lassen. Das Finanzamt jedoch führt die Frauen, wenn überhaupt, unter ihrem Klarnamen. Ihren Aliasnamen muss die Frau nicht mitteilen. Das Ordnungsamt kennt zwar beide Namen, darf dem Finanzamt aber nur beim Abgleich helfen, wenn steuerstrafrechtlich ermittelt wird – was einen enormen Aufwand bedeutet.

„Eigentlich hat sich nichts getan“, sagt auch der anonyme Experte aus der Finanzverwaltung NRW. Das Prostituiertenschutzgesetz habe „alles nur verschlimmbessert, da der Datenaustausch zwischen Behörden noch erschwert wurde“.

Wo Prostituierte tatsächlich Steuererklärungen abgaben, um sich die Pauschalbeträge nach dem Düsseldorfer Verfahren anrechnen und erstatten zu lassen, gaben sie ihre Umsätze meist so an, dass sie unter die Kleinunternehmergrenze fielen. Da die Bearbeitung dieser Fälle sehr aufwändig ist und Kontrollen, erstattete das Finanzamt den Damen einen Teil der Vorauszahlungen.