Witten. . Das mutmaßliche Vergewaltigungsopfer zog die Anzeige zurück, es fühlte sich nach der Tat bedroht: „Vier Männer sollten mich umnieten.“
Ein Wittener (43) soll eine 66-jährige Frau am 12. Mai vergewaltigt haben. Er steht deshalb seit Donnerstag (1.3.) vor dem Landgericht Bochum.
Zum Prozessauftakt listete die Staatsanwältin die Verletzungen des Opfers auf – Blutergüsse an Armen und Brust sowie blutende Verletzungen im Intimbereich. Der Angeklagte spricht von einvernehmlichem Sex. „Wir kennen uns seit anderthalb Jahren und trafen uns ein- bis zweimal monatlich“, sagte er aus. Am Tattag habe er bei ihr vorbeischauen sollen. Das sei so abgesprochen gewesen.
Angeklagter: „Danach gemeinsam geduscht“
Gegen 23.30 Uhr habe die Frau angerufen, so der Beschuldigte vor Gericht, und gefragt, wo er denn bliebe. Kurz darauf traf der Mann nach eigenen Angaben bei ihr ein. Man habe Sekt getrunken und Sex gehabt. Anschließend habe man gemeinsam geduscht. Streit habe es nicht gegeben. Von Verletzungen der Frau habe er nichts bemerkt.
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Die Frau fühlte sich nach der angeklagten Tat weiter bedroht – „durch den Angeklagten und durch Dritte“. Eine Aussage würde sie nicht überleben, habe man ihr zu verstehen gegeben. Angeblich seien vier Männer bezahlt worden, die sie „umnieten“ sollten, sagte die Frau in dem am Donnerstag vor dem Landgericht Bochum begonnenen Prozess als Zeugin aus.
Die Frau gab an, sie habe aus Angst ihren Namen und Vornamen amtlich ändern lassen. „Aber schützt das denn vor Stalkern, wenn man da wohnen bleibt?“ gab Vorsitzender Richter Volker Talarowski zu bedenken. Die Frau berichtete, sie sei bis zur Scheidung 1999 mit einem Mann, einem Taxifahrer aus dem Milieu, verheiratet gewesen, der „der Boss“ genannt wurde. Er sei Mitglied der Scientology-Kirche gewesen und habe sie auch geschlagen und misshandelt.
Keine Aussage zum Tatgeschehen
Die Frau gab an, sie habe zwei Fehlgeburten erlitten und sei lange in einer Klinik behandelt worden. Zu den Tatvorwürfen selbst wolle sie nichts sagen. „Ich habe die Anzeige zurückgenommen und will dazu nichts sagen“, erklärte sie in der Verhandlung. Da es sich um ein ernstes Delikt handele, verfolge die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen von sich aus weiter, so die Richter. Der Prozess wird fortgesetzt.