Dortmund. Peinliche Panne bei der Kommunalwahl: Insgesamt 35 Städte nutzten Raucherkneipen als Wahllokale. Die Folge: Jugendliche unter 18 mussten das Nichtrauchergesetz brechen, um ihre Stimme abzugeben. Dortmund spielt mit 22 Raucher-Wahllokalen die Hauptrolle, es folgt Gelsenkirchen mit zwölf.

Das nennt man wohl Qual der Wahl: Bei der Kommunalwahl können auch 16-Jährige ihre Stimme abgeben. Doch in zahlreichen Städten mussten sie dafür das Gesetz brechen: Denn die Urnen standen in Raucherkneipen. Und dort dürfen Jugendliche unter 18 Jahre laut Gesetz gar nicht hinein – eine peinliche Panne.

Die falsche Ortswahl, die gegen die Wahlordnung verstößt, ereignete sich in gleich 35 Städten. Ganz vorne: Dortmund mit 22 Raucherkneipen und Gelsenkirchen mit zwölf.

Keine Vorwarnung in der Wahlbenachrichtigung

Wie die Grünen in einer kleinen Anfrage im Landtag schildern, flog die Sache in Bochum auf, wo die Jungwähler auf ihr Wahlrecht hätten verzichten müssen, um den Buchstaben des Gesetzes treu zu bleiben. Auf ihrer Wahlbenachrichtigung fand sich keine „Vorwarnung” auf die widersprüchliche Situation.

Diese Gedankenlosigkeit – die im theoretischen Fall zum Einspruch gegen die Wahl führen kann – ist unverständlich. Die Wahlordnung, von kommunal bis europäisch, sagt eindeutig: „Die Wahlräume sollen nach den örtlichen Verhältnissen so ausgewählt werden, dass allen Wählerinnen und Wählern die Teilnahme möglichst erleichtert wird.” Eine Raucherkneipe dürfte das Gegenteil bedeuten. Schließlich müssen dort auch die Helfer ausharren, und Schwangere werden wohl ungern durch blauen Dunst zur Urne schreiten.

Wahl in Gaststätten nur im Notfall

Nun kann man bei kleinen Gemeinden – in Oerlinghausen gab es eine Raucherkneipe – vielleicht noch nachvollziehen, dass es keine besseren Räume gab. Doch Dortmund als zweitgrößte Stadt in NRW dürfte genügend geeignete Gebäude zur Verfügung haben, um auszuweichen. Schließlich wies das NRW-Innenministerium vor der Wahl 2004 in einem Erlass darauf hin, dass auf Gaststätten nur im Notfall zurückgegriffen werden dürfe.

Die Landesregierung hat angekündigt, dass zur Landtagswahl 2010 Raucherkneipen nicht als Wahllokale genutzt werden dürfen.