Nach Kritik an der Abstimmung im Raucherclub Angertaler Straße in Wanheim wechselt die Stadt kurzfristig das Wahllokal
Dass eine von Tabakrauch geschwängerte Atmosphäre das politische Wahlverhalten beeinflusst, wird man wohl kaum behaupten können. Aber eine solche Atmosphäre könnte Nichtraucher vom Wählen abhalten. Leser Andreas Groß und seine Frau, die vor ein paar Jahren an den Schönenhofweg nach Wanheim zogen, beantragten in den letzten Jahren stets Briefwahl, weil sie im „Raucherclub Am Angerbach”, Angertaler Straße 58, nicht wählen wollten. Weil dort letzten Sonntag aber schon wieder die Wahl abgehalten wurde, beschwerten sie sich jetzt bei der Stadt über die Umstände. Und die will noch kurzfristig bis zur Bundestagswahl das Wahllokal wechseln.
1 200 Wahlbenachrichtigungen im Stimmbezirk 3205 für den 27. September müssen deshalb neu gedruckt und neu verschickt werden. „Der Betreiber des Raucherclubs hatte zugesichert, dass die Wahl in einem abgetrenn- ten Bereich stattfinden würde, wo nicht geraucht wird”, so Peter Hilbrands vom Pressereferat der Stadt. „Das war offenbar nicht der Fall.” Es hätte aber nicht geraucht werden dürfen. Denn Jugendlichen von 16 und 17 Jahren, die bei Kommunalwahlen bereits wahlberechtigt sind, ist das Betreten von Raucherclubs untersagt. Sie mussten folglich gegen dieses Verbot verstoßen, wenn sie von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen wollten. In dem zugesagten rauchfreien Raum wäre ihnen das Betreten möglich gewesen.
Das neue Wahllokal konnte Peter Hilbrands gestern noch nicht benennen. DieMitarbeiter des Wahlamts waren noch mit der Vorbereitung des Wahlprüfungsausschusses beschäftigt. Das Wählen im Raucherclub hatten sich die Eheleute Groß ein einziges Mal angetan. „Unsere Kleidung hat danach richtig nach Zigarettenrauch gestunken”, schreibt Andreas Groß. Wieso, so fragen sie, findet die Wahl nicht in einer der umliegenden Schulen statt? Zumal der Betreiber des Raucherclubs womöglich auch noch eine Aufwandsentschädigung von der Stadt bekomme.
Nicht Recht geben konnte die Verwaltung aber einer anderen Kritik der Eheleute Groß. Sie hatten außerdem bemängelt, direkt vor dem Wahllokal habe sich am Wahlsonntag ein Wahlplakat der SPD befunden. Das wäre nicht zulässig gewesen, hätte vielmehr vom Wahlvorstand auch beseitigt werden müssen. Nur: Eine Überprüfung des Wahlamtes hat ergeben, dass sich das SPD-Plakat in etwa 40 bis 50 Metern Entfernung befunden habe. „Und das ist tolerierbar”, so Peter Hilbrands, müssten doch ansonsten im Stadtgebiet ganz viele Wahlplakate noch der der Wahl beseitigt werden.