Essen. . Ein Essener Chirurg ließ sich zum „Mediator“ ausbilden. Gemeinsam mit Anwälten versucht er, strittige Fälle außergerichtlich zu regeln.
Operation gelungen, die Schmerzen bleiben – und Prozesse zu Behandlungsfehlern ziehen sich, sagt Dr. Michael Offermann. Der Essener Chirurg und Gefäßspezialist hat einen neuen Weg eingeschlagen: Er ließ sich zum „Mediator“ ausbilden und vermittelt mit den Mediatoren und Anwälten Flavia Hauschild und Arno Zurstrassen zwischen Patient, Arzt, Kliniken, Medizinprodukteherstellern und Haftpflichtversicherern. 2012 fing „Konsens stiften“ an, als Deutschlands Vorreiter.
15.000 Behandlungsfehler werden landesweit jährlich geprüft, nur in 3700 Fällen bekommen die Geschädigten Recht. Die Quote beim Mediator: „ 65 Prozent der etwa 200 Fälle konnten wir 2014 erfolgreich abschließen.“
Nur eine Komplikation?
Das Herzstück der Mediation: Die Klärung, ob es sich wirklich um einen Behandlungsfehler und nicht um eine Komplikation handelt. Für Juristen ein Unterschied, auch, wenn der Patient dieselben Folgen davontrage. So im Fall eines Mannes, der nach der OP eines Bandscheibenvorfalls im Halswirbelsäulenbereich halbseitig gelähmt war und blieb. Die Hoffnung auf Entschädigung schien anfangs gering. Offermann (61)berichtet:
Fall 1: „Der Patient gab an, der Arzt habe im Aufklärungsgespräch auf die Frage, was im schlimmsten Fall passieren könnte, gesagt: ,Im schlimmsten Fall kann es zu einer Schädigung des Rückenmarkes mit Dauerschäden kommen, aber das kommt nicht vor, da müsste man schon mutwillig handeln.’ Nach der OP konnte der Patient Arme und Beine nicht bewegen. Eigentlich sah alles danach aus, als ob der Patient bei Gericht keinen Entschädigungsanspruch würde durchsetzen können, denn OP und Aufklärung schienen nicht beanstandungswürdig. Bis sich in der Mediation herausstellte, dass Arzt und Patient voneinander abweichende Aufklärungsbogen in Händen hielten. Nun war nicht mehr auszuschließen, dass der Arzt im Nachhinein Korrekturen an dem Dokument vorgenommen hatte. Aus Sicht des ärztlichen Haftpflichtversicherers mag sich das Prozessrisiko schlagartig geändert haben. Innerhalb weniger Stunden kam es zur Einigung. Der Patient erhielt eine Entschädigung von 125.000 Euro.“
Fall 2: Auch dieser Fall endete erfolgreich. Offermann: „Ein Patient, der 2012 an der Prostata operiert wurde, glaubte, dass Verschiedenes schief gelaufen sei: Insgesamt waren drei OPs nötig. Beim ersten Mal sei angeblich der Katheter gebrochen, dieser sei in einer zweiten OP ausgetauscht worden. Kurz danach sei er zum dritten Mal operiert worden, diesmal mit Bauchschnitt, danach folgte die Intensivstation. Wieder zu Hause habe er das Gefühl von Hämorrhoiden gehabt. Bei einem CT kam heraus: Vergessenes Metall im Bereich der Peniswurzel. Er habe es sich in einem anderen Krankenhaus entfernen lassen – hierbei sei aber die Harnröhre verletzt worden. Als er sich an uns wandte, hatte er sich noch keinen Anwalt genommen; seine erste Motivation war es, keine Schmerzen mehr zu haben. Aber er hat über Schmerzensgeld nachgedacht. Der Versicherer hat schließlich eine Entschädigung in Höhe von zweitausend Euro angeboten. Es habe sich bei dem Metall übrigens „um Gefäßclips zur Blutstillung gehandelt, die üblicherweise an Ort und Stelle verbleiben.“
Fall 3: Manche Fehler scheinen geradezu grotesk. Wie auch die Brandverletzung an der Oberlippe einer Patientin, weil während einer Stirnhöhlen-Operation eine Elektrode verrutscht war. („Thermo-Schaden“: rund 6500 Euro.)
Trotz Aufklärung kein Geld
Fall 4: Aber nicht immer führt der Schaden auch zu einer Entschädigung. Offermann: „Ein Mann bekam ohne Symptome Penicillin vom Hausarzt, weil die Freundin sich mit Gonokokken infiziert hatte. Ohne Aufklärung, ohne Abstrich. Der Arzt habe im Rausgehen gefragt: ,Sie sind doch nicht allergisch gegen Penicillin?’ Dann haben sich Pickelchen am Bauchnabel entwickelt; im Hotel ist eins aufgegangen, ein neues Antibiotikum wurde verschrieben, wieder ohne Abstrich. Doch die Schwellung nahm zu, es kam zu einem Abszess, der platzte schließlich: Not-Op, offene Wunde am Bauch über Wochen. Der Mann, selbstständig, machte 10.000 Euro Verdienstausfall geltend: Dennoch bekam er keine Entschädigung!
Das Vertrackte: Hier gab es zwar keine richtige Aufklärung, „aber wenn der kausale Zusammenhang zwischen ärztlichem Tun und der Komplikation nicht gesichert ist, gibt es keinen Haftungsanspruch seitens des Patienten.“
Viele Patienten seien dennoch mit der Auskunft zufrieden – „sie sparen sich so den Gang vors Gericht.“