Bonn. Sie kann sich nicht bücken, ohne sich zu übergeben: Eine 54-jährige Patientin leidet massiv unter einem Kunstfehler. Nun erstritt sie Schmerzensgeld.

Nach einem gravierenden Arztfehler muss ein Bonner Krankenhaus einer Patientin 130.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Auf diesen Vergleich haben sich die Parteien in einem Arzthaftungsprozess vor dem Bonner Landgericht geeinigt, wie am Freitag bekannt wurde (AZ 9 O 145/13).

Der Kindererzieherin waren im November 2009 bei einer Routine-OP an der Schilddrüse versehentlich vier Zentimeter der Speiseröhre weggeschnitten worden. Der Fehler war erst am nächsten Tag bei einer CT-Aufnahme entdeckt worden, nachdem die 54-Jährige nicht schlucken konnte. In einer Notoperation wurde der Magen hochgezogen, um die Funktion der Speiseröhre teilweise zu übernehmen.

Die Verkürzung des Organs hat jedoch gravierende Folgen: Unter anderem kann sich die Frau nicht bücken, ohne dass der Mageninhalt hochgedrückt wird. Die 54-Jährige ist bis zu 60 Prozent schwerstbehindert. Der Vergleich ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)