Duisburg/Oberhausen. Nach rund 20 Jahren im Gefängnis wurde ein Oberhausener unter strikten Auflagen entlassen. Dann bietet er einem 13-Jährigen Geld für Sex an.

Wegen Verstoßes gegen Weisungen der Führungsaufsicht und Fahrens ohne Führerschein hat das Landgericht Duisburg einen 67-jährigen Oberhausener zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Die Kammer ordnete zudem die Unterbringung des Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Dort hatte der bereits mehrfach wegen sexuellen Missbrauchs verurteilte Mann seit 1996 bereits rund 20 Jahre seines Lebens zugebracht. Im März 2017 war er unter strikten Auflagen und mit einer elektronischen Fußfessel ausgestattet entlassen worden. Doch gegen die Weisung, keinen Kontakt zu Kindern zu haben, sich von Kindergärten, Jugendtreffs, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen fern zu halten, verstieß der Angeklagte innerhalb kürzester Zeit mehrfach. Unter anderem, davon war das Gericht überzeugt, hatte er am 25. Mai in einer Grünanlage an der Friedrich-Karl-Straße minderjährige Jungen angesprochen und einem 13-Jährigen Geld für Sex geboten.

Zum Tatzeitpunkt nur eingeschränkt schuldfähig

Zu Gunsten des 67-Jährigen wirkten sich dessen weit gehendes Geständnis und der Umstand aus, dass er aufgrund einer psychischen Störung zur Tatzeit nur eingeschränkt schuldfähig war. Strafschärfend mussten die Richter allerdings die zahlreichen schweren Vorstrafen und die schnelle Rückfallgeschwindigkeit berücksichtigen.

Die zweieinhalbjährige Gefängnisstrafe steht aber eh nur auf dem Papier. Denn mit dem Urteil ordneten die Richter auch die erneute unbefristete Unterbringung des Mannes in einem Krankenhaus an. Eine psychiatrische Sachverständige hatte ausgeführt, dass ohne Behandlung in einer geschlossenen Einrichtung weitere schwere Straftaten des 67-Jährigen zu erwarten seien.