Duisburg. Weil er zwei neun und elf Jahre alte Mädchen in der Niederrheintherme belästigt, hat das Amtsgericht Duisburg nun einen Rentner verurteilt.
Auf spielerische Weise hatte sich ein 69-jähriger Mann am 3. Juni in der Niederrheintherme zwei neun und elf Jahre alten Mädchen genähert. Zuerst verzog er sich mit den Kindern in eine abgelegene Ecke des Schwimmbades, dann nutzte er beim Herumtollen jede Möglichkeit, den Kindern in den Intimbereich zu fassen. Vor dem Amtsgericht Duisburg kam der Rentner aus Essen gerade so noch einmal mit einer Bewährungsstrafe davon.
Die Kinder, so die Anklage, hatten dem fremden Mann, der sie da im Bad angesprochen hatte, mehrfach gesagt, dass sie seine Zudringlichkeiten nicht wollten. Doch das hatte den 69-Jährigen nicht bremsen können. Auch nachdem die Mädchen sich zwischendrin entfernt hatten, um etwas zu essen, nahm er sein Zwicken und Kneifen wieder auf. Teilweise griff er so fest zu, dass es den Kindern weh tat.
Rückhaltloses Geständnis
Durch seinen Verteidiger ließ der Rentner ein rückhaltloses Geständnis vortragen: „Die Anklage trifft zu. Mein Mandant wollte den Kindern aber nicht weh tun.“
Der gelernte Kfz-Mechaniker, der in einem Akademiker-Haushalt aufwuchs, weiß schon seit vielen Jahren um seine pädophilen Neigungen. 2005 wurde er schon einmal wegen einer einschlägigen Tat verurteilt. „Ich habe viereinhalb Jahre Therapie gemacht“, berichtete der Rentner. „Ich wollte mich im Januar um die Fortsetzung bemühen, habe es dann aber nicht gemacht. Das war wohl ein Riesenfehler.“ Zudem sei er nachlässig geworden: „Ich habe Jahre lang Orte gemieden, an denen ich Impulse zu neuen Taten hätte erhalten können.“ Dann aber sei er öfter ins Schwimmbad gegangen.
Angeklagter setzte sich mit Taten auseinander
Der Staatsanwalt war beeindruckt: „Ich habe in diesem Bereich noch nie einen Angeklagten erlebt, der sich so sehr mit seinen Taten auseinander gesetzt hat“, meinte er. Vor diesem Hintergrund und angesichts der Tatsache, dass die Vorstrafe 12 Jahre zurück liegt, plädierte er für eine Bewährungschance.
Das Schöffengericht setzte eine 18-monatige Freiheitsstrafe auf fünf Jahre zur Bewährung aus. Der Angeklagte wird der Aufsicht eines Bewährungshelfers unterstellt. Und er muss seine Therapie fortsetzen.