Duisburg. Ein 37-Jähriger hat sich in Hamborn an einer Schülerin (13) vergangen. Ein Geständnis und eine ausführliche Entschuldigung bewahrten ihn vor dem Gefängnis.
Was einen 37-Jährigen umtrieb, als er am 27. Mai eine ihm unbekannte 13-Jährige von der Straße in seine damalige Wohnung in Hamborn zerrte und sich an ihr verging, konnte der Angeklagte am Donnerstag selbst nicht mehr nachvollziehen. Wegen schweren sexuellen Missbrauchs stand er vor dem Amtsgericht.
Weinend war das junge Mädchen nach Hause gekommen. Ihre Mutter ging sofort zur Polizei. Der Aufforderung, sich zu den Vorwürfen zu äußern, war der Angeklagte nicht nachgekommen. Statt zur Vernehmung zu gehen, tauchte er unter und landete in Untersuchungshaft.
Landgericht gab Fall ab
Die Staatsanwaltschaft klagte den Fall beim Landgericht an. Die 1. Große Strafkammer gab das Verfahren jedoch an das beim Amtsgericht für Jugendschutzsachen zuständige Jugendschöffengericht ab. Begründung: Es gebe nach Aktenlage keine belastbare Zeugenaussage. „Das ist eine bemerkenswerte Entscheidung“, so der Vorsitzende des Jugendschöffengerichts. „Ich werde sie nicht kommentieren.“
Nachdem die Verteidigerin eine windelweiche Einlassung für ihren Mandanten abgegeben hatte, welche die übrigen Verfahrensbeteiligten nicht als Geständnis ansehen wollten, entschloss sich der Angeklagte schließlich zu einem rückhaltlosen Geständnis: „Es war so, wie es in der Anklage stand. Ich hätte erkennen müssen, dass es noch ein Kind war.“
2000 Euro Schmerzensgeld
Was den 37-Jährigen letztlich vor dem Gefängnis bewahrte, war aber die Form, in der er sich bei der Geschädigten und deren Mutter entschuldigte. Weit von den sonst üblichen Lippenbekenntnissen entfernt, schilderte er seine damalige Lebenssituation, in der er nach der Trennung von seiner Freundin seine Umwelt nur noch durch einen Schleier von Alkohol und Drogen wahrnahm. „Ich hoffe, dass meine Tat für das Mädchen keine Folgen hat, und sie das schnell verarbeiten kann.“
Die Juristen zeigten sich beeindruckt und setzten eine zweijährige Strafe auf drei Jahre zur Bewährung aus. Obendrein muss der Angeklagte 2000 Euro Schmerzensgeld zahlen.