Aachen. Jenny Böken war 2008 in der Nordsee über Bord gestürzt. Hatte der Kommandant sie in einer lebensgefährlichen Situation Dienst tun lassen? Das ist entscheidend für die Entschädigung, die die Eltern der jungen Frau nun fordern.

Die Eltern der 2008 über Bord gestürzten "Gorch Fock"-Kadettin Jenny Böken haben die Bundesrepublik auf 40 000 Euro Entschädigung verklagt. Sie berufen sich nach Angaben des Verwaltungsgerichts Aachen von Dienstag auf das Soldatenversorgungsgesetz. Danach stehe Eltern eines Soldaten eine Entschädigung zu, wenn dieser bei Dienstausübung unter besonderer Lebensgefahr stirbt. Die 18-Jährige war nach einem Sturz von dem Schiff ertrunken. Die Staatsanwaltschaft geht von einem Unfall aus.

Bei der Klage gehe es den Eltern um die Frage, ob ihre Tochter in der Nacht unter Lebensgefahr Dienst tat, sagte Anwalt Rainer Dietz. Sie werfen dem früheren Kommandanten vor, dass die junge Frau ganz vorne auf dem Postenausguck bei Windstärke sieben und 15 Grad Wassertemperatur keine Schwimmweste getragen hatte und ungesichert war. Die Bundesrepublik habe vor der Klage eine Entschädigung abgelehnt. Der Dienst auf der "Gorch Fock" sei für die Soldatin nicht mit einer besonderen Lebensgefahr verbunden, teilte das Gericht mit.

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Mit einer 2012 eingereichten und noch nicht entschiedenen Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht wollen die Eltern Ermittlungen gegen den früheren Kommandanten der "Gorch Fock" erzwingen wegen Verdachts der fahrlässigen Tötung. (dpa)