Erkelenz. . Der Tag in Haft und die Durchsuchung seiner Wohnung haben ihn arg mitgenommen: Ein 47-Jähriger wurde an seinem Arbeitsplatz festgenommen, weil er einem gesuchten Bankräuber ähnelte. Seine Ex-Freundin hatte die Polizei auf die falsche Fährte geschickt.

Einen Tag lang galt der 47-Jährige als Bankräuber, dann klärte sich der Fall auf: Eine Ex-Freundin hatte ihn falsch angezeigt. Aber der Tag in Haft und die Durchsuchung seiner Wohnung haben den ehemaligen Postmitarbeiter arg mitgenommen. Vor dem Düsseldorfer Landgericht verklagte er jetzt das Land auf Schadenersatz.

Am 29. April 2011 überfiel ein Räuber eine Bank in Erkelenz-Holzweiler, erbeutete 100.000 Euro. Auffällig: Der Mann trug einen angeklebten Bart. Das hat wohl die ehemalige Freundin auf die Idee gebracht, die Polizei auf ihren Ex hinzuweisen. Der spiele regelmäßig im Krankenhaus den Nikolaus.

Also tauchten am 3. Mai 2011 die Beamten an der Arbeitsstelle des 47-Jährigen in Neuss auf, nahmen ihn fest. „Ich wusste gar nicht, wie mir geschah“, berichtete der Kläger vor Gericht. „Ich kam mir vor wie in einer Bananenrepublik.“ Er habe die Nacht in einer Ausnüchterungszelle verbracht, wegen einer möglichen Selbstmordgefahr ohne Schuhe und Hose. Trotz einer Decke habe er gefroren, sich eine Blasenentzündung geholt. Die Polizisten hätten ihn mit „Du hast hier gar nicht zu sagen!“ abgespeist. „Das war ein regelrechtes Schockerlebnis.“

Modelleisenbahn war durcheinander

Die Polizei hatte auch sein Auto und seine Wohnung in Erkelenz durchsucht. Dort musste seine schwangere Ehefrau mit ansehen, wie Kartons aufgerissen und Kleidung durchwühlt wurden. Hinterher habe es chaotisch ausgesehen. Besonders ärgerte ihn, dass das Zimmer mit seiner Modelleisenbahn durcheinander war, zahllose Einzelteile, mit denen er einen kleinen Handel betrieb, verstreut waren.

„Das war ein massiver Eingriff in meine Privatsphäre!“ Er habe sich damals nach einem Burn Out stabilisiert gehabt. Doch nach dem Vorfall habe er wegen Schlafstörungen und massivem Zähneknirschen mehrere Sitzungen bei seinem Neurologen gebraucht.

Für Schäden, Belastungen und Arztbesuche forderte der Kläger 747 Euro vom Land. Die Richterin erklärte, dass sie für die medizinischen Folgen Gutachter brauche, was die Kosten des Verfahrens weiter erhöhe. Sie empfahl einen Vergleich. Der Kläger war bereit, seine Forderung auf 400 Euro zu reduzieren. Den Vorschlag muss der Anwalt des Landes intern absegnen lassen.

Der richtige Bankräuber ging der Polizei erst nach einem erneuten Überfall im Oktober ins Netz. Ein Bankangestellter hatte ihn trotz Bart und Maskerade richtig als Kunden erkannt. Der beschuldigte 52-Jährige gestand daraufhin, insgesamt vier Überfälle im Kreis Heinsberg begangen zu haben.