Düsseldorf. Wegen einer Behinderung will eine Lehrerin aus Mönchengladbach nur noch nachmittags und abends unterrichten und zieht deshalb vor Gericht. Die Frau beruft sich auf eine Empfehlung ihres Arztes. Das Land meint, dass der bloße Rat nicht ausreiche - und außerdem gebe es abends nicht genug Kurse.
Eine behinderte Lehrerin aus Mönchengladbach will künftig nur noch abends unterrichten und klagt deshalb am Montag (12. März, 12.00 Uhr) vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf. Sie möchte durchsetzen, dass sie nur noch abends ab 17.30 Uhr Unterricht geben muss. Die Lehrerin beruft sich auf eine Empfehlung ihres Arztes und vertritt die Auffassung, das Land sei verpflichtet, sie entsprechend einzusetzen. Das Land ist hingegen der Meinung, dass eine bloße Empfehlung eines Arztes nicht zwingend befolgt werden muss.
Darüber hinaus werden nach Ansicht des Landes in den Abendstunden nicht ausreichend Kurse angeboten, um die Klägerin zu beschäftigen. Die Frau unterrichtet am Weiterbildungskolleg Mönchengladbach (Az. 12 Ca 6897/11). (dapd)