Gelsenkirchen. .

Drei Jahrzehnte hat Fred Lange bei der Firma Wilhelm Geldbach gearbeitet. Jetzt kündigte das Unternehmen, das seit dem Verkauf in französischer Hand ist, dem 51-Jährigen betriebsbedingt.

Die Begründung: Es gibt keine Arbeit mehr für den langjährigen Mitarbeiter. Lange klagte vor dem Arbeitsgericht gegen die Kündigung.

In glorreichen Firmenzeiten hatte der Metallbetrieb, der Rohrverbindungsteile produziert und vertreibt, über 600 Beschäftigte. Die Belegschaft ist mittlerweile auf 38 Mitarbeiter geschrumpft. Die IG Metall vermutet, dass die Kündigung auch mit der aktiven gewerkschaftlichen Arbeit des 51-Jährigen zu tun hat. Lange war früher Betriebsratsmitglied und hatte jetzt erneut für die Arbeitnehmervertretung kandidiert. Als der damit verbundene Kündigungsschutz ausgelaufen war, flatterte Lange das Kündigungsschreiben ins Haus.

23.100 Euro Abfindung

Ein Gütetermin scheiterte. Nach dem Sozialplan hätte dem 51-Jährigen 23.100 Euro an Abfindung zugestanden. Ein Betrag, mit dem sich Lange nicht „abspeisen“ lassen wollte. Schließlich hatte er fast sein ganzes Arbeitsleben bei Geldbach verbracht.

Das Gericht stand vor der Frage, einen Vergleich anzuregen oder ein Urteil zu sprechen, das möglicherweise die Rückkehr an den Arbeitsplatz ermöglicht hätte. Vorsitzender Heinz Greb wies auf die Zukunftsaussichten, die Lange erwarteten, sollte die Klage erfolgreich sein. Er falle aus dem Sozialplan, die Abfindung ginge verloren und sein Sozialstatus sei als Lediger bei der Abwägung in Kündigungsfällen der schlechteste. Denn eines wäre gewiss. Müsste Geldbach den 51-Jährigen weiterbeschäftigen, käme die nächste Kündigung.

Kündigung bleibt bestehen

IG-Metall-Bevollmächtigter Robert Sadowsky wies als Beistand des Klägers auch auf grundsätzliche Probleme am Arbeitsmarkt hin. Arbeit sei vorhanden. In Gelsenkirchen liege die Unterbeschäftigung bei etwa 20 Prozent. Es sei schon verblüffend, meinte der Metaller, dass in diesem normalen Kündigungsfall der Arbeitgeberverband Emscher-Lippe die Firma vertrete. Die Schriftsätze seien auf 60 Seiten angewachsen. Verteidiger Günther Keller sah keine Partei auf der sicheren Seite, kritisierte aber prinzipiell, dass Menschen nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit auf die Straße fliegen können.

Der Kompromiss kam schließlich in der Verhandlungspause beim Meinungsaustausch zwischen den Parteien zustande. Es bleibt bei der Kündigung zum 30. April 2011, Fred Lange wird mit 33.000 Euro abgefunden. Für den 51Jährigen dürfte es nur ein schwacher Trost sein, dass das qualifizierte Arbeitszeugnis nach dem Entwurf seines Verteidigers ausgestellt werden muss.