Haltern am See / Herne. Komplizierter Rechtsstreit um die Arbeitszeit an der Musikschule Haltern am See / Dülmen.

Der Streit zwischen der städtischen Musikschule und einer Teilzeitlehrerin entzündete sich im Herbst daran, dass die seit 1989 beschäftigte Musikpädagogin statt bisher 15,5 Stunden pro Woche eine halbe Stunde länger arbeiten sollte, um einen weiteren Schüler zu betreuen. Die halbe Stunde mehr, so die von Personalreferent Rensinghoff und Justiziar Herbert vor dem Arbeitsgericht Herne vertretene Stadt, sei der Ausgleich für sechs der zwölf Ferienwochen pro Jahr, in denen Lehrkräfte ihre Bezüge erhielten, ohne unterrichten zu müssen.

Die Frau weigerte sich und handelte sich eine Abmahnung ein, gegen die sie mit Rechtsanwältin Roer Klage erhob. Nun ist die Sache juristisch längst durch mehrere Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zugunsten der Arbeitgeber und ihres Direktionsrechts geklärt. Aber die Lehrerin, mit einem Schwerbehindertenausweis von 60 Prozent ausgestattet, sah sich nicht in der Lage, diese weitere halbe Stunde zu arbeiten und wurde von ihrer Ärztin per Attest noch bestärkt. Gleichzeitig unterrichtet sie aber mit einer Nebentätigkeits-Genehmigung privat weitere zwei Stunden pro Woche. Die spielte sie mit der Bemerkung „gerade mal zwei Stunden“ herunter. Außerdem, so die Klägerin, leiste sie in der Musikschule ohnehin mehr, denn „bei der Instrumentenpflege reicht eine halbe Stunde nicht mal aus. Außer mir macht das Keiner, und ich habe 22 Jahre nie nein gesagt, aber irgendwann ist auch mal Schicht.“ Ist es aber nicht, wie Arbeitsgerichtsdirektor Kröner die Klägerseite auf den juristischen Boden herunter holte.

In dieser juristisch verfahrenen Situation kam die Lehrerin nach Beratung mit ihrer Anwältin auf die Stadt zu. Es bleibt zwar bei ihrer Arbeitszeit von 15,5 Stunden, bezahlt werden wegen des „Ferienüberhangs“ aber nur 14,82 Wochenstunden, rund 42 Minuten weniger. Gleichzeitig erkennt die Klägerin („Geld ist nicht alles in der Welt“) den sogenannten „Ferienüberhang“ an. (AZ 4 Ca 2827/11)