NRW. Touris statt Studenten? Vier NRW-Städte schränken die Kurz-Vermietung von Wohnungen ein. Aber die Satzung soll vor allem langen Leerstand verhindern.
AirBnB, Wimdu und 9flats – wer auf Städtetrips lieber in Privatwohnungen nächtigt als im Hotel wird online schnell fündig. Aber Mieterschützer fordern, diese "Zweckentfremdung" ebenso einzuschränken wie langen Leerstand. Allein in der Dortmunder Innenstadt listet AirBnB rund 100 Unterkünfte auf, vom einzelnen Zimmer bis zur ganzen Wohnung. In Münster sind es sogar 150 Angebote, in Köln noch weit mehr.
Dortmund Vorreiter im Kampf gegen Leerstand
In vier NRW-Städten gibt es deshalb schon Zweckentfremdungs-Verordnungen: seit 2012 in Dortmund, seit 2014 in Köln und Bonn, seit 2015 in Münster. Die Umnutzung einer Mietwohnung zur Kurzzeit-Vermietung als Ferienwohnung bleibt zwar erlaubt – aber nur noch auf Antrag.
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Genauso sieht's mit einem Leerstand von mehr als drei Monaten aus: Bleibt die Wohnung ohne Grund ungenutzt, muss die Stadt das genehmigen. Das trifft vor allem "Heuschrecken", die sich um eine Sanierung drücken und langen Leerstand billigend in Kauf nehmen. In Dortmund war der Kampf gegen Leerstände einer der Hauptgründe für die Satzung – Ferienwohnungen sind hier eher nicht das Problem. Inzwischen, so das Wohnungsamt, liegt der Leerstand mit 2 Prozent sehr niedrig.
Bis 2006 gab es noch eine landesweite Regelung gegen "Wohnraummissbrauch" – dann kippte die Rüttgers-Regierung die Verordnung. Rot-Grün stellte es den Städten und Kommunen frei, eigene Satzungen zu erlassen.
Ministerium prüft Rückkehr zu landesweiter Regelung
Das Landesbauministerium prüfe gerade, wie die Städte diese Regelung annehmen, erklärt Referatsleiterin Anna Zavelberg. Sehen sie keinen Bedarf für eine Zweckentfremdungs-Satzung gegen Leerstand und Touristenwohnungen? Stehen sie kurz davor, eine eigene Satzung zu erlassen? Ist ihnen eine maßgeschneiderte lokale Variante am Ende lieber als eine vom Land gesteuerte? "Angesichts der Flüchtlingssituation stehen ja alle Kommunen vor demselben Problem", so Zavelberg. Ergebnisse sollen bis Ende des Jahres vorliegen.
Beenden von Zweckentfremdung statt Beschlagnahmung
Der Deutsche Mieterbund hält eine flächendeckende Lösung für dringend nötig: "Die Wohnungssituation in den Städten ist angespannt, nicht nur wegen der Flüchtlinge", erklärt NRW-Geschäftsführerin Silke Gottschalk. "Wir plädieren schon lange für eine landesweite Regelung." Von Einteignungen hält sie nichts. Stattdessen müsse man den Wohnraum in den Städten bestmöglich nutzen.
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Auch die Mietervereine vor Ort wünschen sich schlagkräftigere Mittel im Kampf gegen Zweckentfremdung und Leerstand. "Dortmund war 2012 ein Vorreiter mit der Verordnung", erklärt Mietervereins-Sprecher Tobias Scholz. Allerdings habe damals eher der hohe Leerstand Anlass gegeben als AirBnB und Co. Aber der Effekt sei ähnlich: "In der aktuellen Flüchtlingsdebatte reden alle von Beschlagnahmung – dabei sollte das Beenden von Zweckentfremdung einen Schritt davor stehen".
Die Mietervereine von Bochum und Essen drängen auch auf eine Zweckentfremdungsverordnung, weiß Scholz. Seitens der Städte ist bisher aber nichts geplant. In Bochum bewerten die städtischen Experten den Wohnungsmarkt als "ausgewogen" ein – und auch in Essen steht bisher keine entsprechende Satzung auf der politischen Agenda.