Darmstadt. Studenten mit BAföG-Anspruch können auch dann einen Wohnkostenzuschuss von der Arge bekommen, wenn das BAföG nicht ausgezahlt wird. Sonst bestehte ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.
Darmstadt. Studenten mit BAföG-Anspruch können auch dann einen Wohnkostenzuschuss von der Arge bekommen, wenn das BAföG nicht ausgezahlt wird. Das entschied das Hessische Landessozialgericht in einem Eilverfahren (Mitteilung vom 20. Mai 2009, AZ: L 6 AS 340/08 B ER).
Im konkreten Fall erhielt eine Studentin von ihrem Vater Unterhalt. Zusätzlich hatte sie Anspruch auf BAföG von rund fünf Euro pro Monat, die jedoch unter die Bagatellgrenze fielen und daher nicht ausbezahlt wurden. Als die Studentin beim zuständigen Grundsicherungsträger einen Zuschuss zu den Wohnkosten beantragte, lehnte die Behörde den Antrag ab. Denn ohne BAföG bestehe auch kein Anspruch auf einen Wohnkostenzuschuss.
Gegen diesen Bescheid klagte die Studentin und verlangte einstweiligen Rechtsschutz. Die Richter gaben dem Antrag statt. Die vorliegende Fallkonstellation sei vom Gesetzgeber nicht bedacht worden. Nach der geltenden Regelung müssten Auszubildende mit BAföG-Anspruch unterhalb der Bagatellgrenze nicht nur auf die - geringe - Ausbildungsförderung verzichten, sondern auch auf den Wohnkostenzuschuss. Dies sei aber ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. (ddp)