Leipzig/Paderborn. Erstmals befasst sich am Mittwoch ein Bundesgericht mit den Studiengebühren. Die Klage führt der Allgemeine Studenten-Ausschuss (AStA) der Universität Paderborn. Auf dem Prüfstand: Sind die Gebühren mit der Verfassung und dem UN-Sozialpakt vereinbar? Die Studenten sagen "Nein".
Den Studenten sind sie seit Jahren ein Dorn im Auge: Die Studiengebühren. Jahrelang war darum gestritten worden, 2006/2007 führten die meisten der westdeutschen Länder sie dann tatsächlich ein. Bis zu 500 Euro pro Semester zahlt dort, wer sich akademisch bilden lassen möchte. Dem politischen Streit folgt jetzt der juristische, erstmals befasst sich am Mittwoch ein Bundesgericht mit den Gebühren. Der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig geht unter anderem den Fragen nach, ob die Gebühren vereinbar mit Verfassung und UN-Sozialpakt sind. Die Klage führt der Allgemeine Studenten-Ausschuss (AStA) der Universität Paderborn.
Neben den grundsätzlichen Bedenken stoßen sich die Studenten auch an der Verwendung der Gebührengelder. Zwar würden die Gebühren an den Hochschulen verbleiben und nicht in den allgemeinen Landeshaushalt einfließen. Allerdings sei auch zu beobachten, dass teilweise Landesgelder, die vormals den Hochschulen zustanden, jetzt für andere Zwecke ausgegeben würden, sagt der AStA-Vorsitzende Pierre Schade. Unterm Strich bleibe nicht mehr Geld als früher für Hochschulen und Studenten, kritisiert der AStA. Eine Verbesserung der Lehre, wie sie das Gesetz vorsieht, sei nicht immer zu erkennen.
Studiengebühren abschaffen
Das Landes-AStA-Treffen NRW (LAT) fordert, die Studiengebühren in Deutschland so schnell wie möglich wieder abzuschaffen. Es sei längst erwiesen, «dass die Kluft zwischen Arm und Reich durch Studiengebühren drastisch verschärft wird», sagt Christina Schrandt vom LAT. Im Sommersemester 2007 bescherten die Studiengebühren den NRW-Hochschulen nach Angaben des zuständigen Innovationsministeriums Einnahmen in Höhe von rund 270 Millionen Euro.
Ministeriumssprecher André Zimmermann betont, die Gebühren seien sozial gestaffelt. Es sei sowohl möglich, sie erst nach Studienende zu zahlen, und dies auch nur bei ausreichendem Einkommen. Ebenso gebe es eine Kappungsgrenze von 10 000 Euro, stärker dürften die Studenten insgesamt während ihres Studiums nicht belastet werden. Dies heiße, wer den mittleren BAföG-Satz von monatlich 330 Euro bekomme, zahle faktisch keine Studiengebühren, sagt Zimmermann.
Studiengebühren erheben neben Nordrhein-Westfalen seit 2006/2007 auch die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Niedersachsen und das Saarland. Hessen hat die Gebühren zum laufenden Wintersemester wieder abgeschafft. Die ostdeutschen Länder erheben generell keine allgemeinen Studiengebühren. (ddp)