Düsseldorf. Ein internes Protokoll zeigt, dass sich das Land bei der “Aufbauhilfe“ selbst das Leben schwer macht - und Betroffene warten lässt.

Fast fünf Monate nach der Flut-Katastrophe in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens kommt die Auszahlung der staatlichen Hilfsmittel an geschädigte Privathaushalte offenbar deutlich schlechter voran, als von der Landesregierung bislang behauptet.

Wie aus dem internen Protokoll einer Besprechung der beteiligten Bezirksregierungen vom 22. November hervorgeht, steckten zu diesem Zeitpunkt noch 5600 der landesweit insgesamt 9000 Fluthilfe-Anträge in der „Vorprüfung“. Nur 1900 Fälle wurden zur Weiterbearbeitung freigegeben, weitere 1500 Anträge wegen Formfehlern an die Betroffenen zurückgeschickt. Das Protokoll liegt unserer Redaktion vor.

Bezirksregierungen warten auf bewilligungsreife Anträge

Die Bezirksregierungen Köln, Münster und Detmold sind für die Bewilligung der Gelder zuständig. Die Vorprüfung übernehmen jedoch Mitarbeiter der NRW-Bank und eines privaten Dienstleisters. Damit wollte das zuständige Heimatministerium (MKHBG) die Bezirksregierungen entlasten und die Vorgänge beschleunigen. Offenbar wurde jedoch das Gegenteil erreicht: „Die Vorprüfung war und ist derzeit noch das Nadelöhr, da eine Bewilligung durch die Bezirksregierungen ohne die seitens des MKHBH installierte Vorprüfung nicht möglich ist“, heißt es in dem Protokoll. So könne „keine höhere Schlagzahl an Bewilligungen erreicht werden“.

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SPD-Fluthilfe-Obmann Stefan Kämmerling reagierte auf Anfrage unserer Redaktion fassungslos. Die Opfer der Katastrophe benötigten dringend Geld: „Aber der Bewilligungsprozess der Landesregierung ist so amateurhaft aufgesetzt, dass die Gelder nur tröpfchenweise ankommen.“ Der Landesregierung fehle „ein echter Krisenmanager, der die Lage auch im Griff hat“, so Kämmerling.

Opposition reagiert entsetzt auf "amateurhaften Prozess"

Heimatministerin Ina Scharrenbach (CDU) verteidigte dagegen die Vorprüfung: „Mit dieser Dienstleistung unterstützen sie die Bezirksregierungen als Bewilligungsbehörden, die dann wiederum die Anträge nicht vorzugreifen brauchen“, erklärte ein Sprecher auf Anfrage. Die Bearbeitungsdauer hänge vom jeweiligen Einzelfall und vom Umfang des Schadensbildes ab.

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Ein weiterer „verlangsamender Faktor“ sei laut Bezirksregierungen „ein wöchentliches Erneuern der Vorgaben, das neu beim Personal eingeschult werden muss“. Auf Unverständnis stößt auch der vom Heimatministerium verordnete Bearbeitungsweg. Online eingereichte Dokumente der Antragsteller müssten heruntergeladen und überprüft werden. Bescheide würden als Word-Dokument bearbeitet, dann ausgedruckt und per Post versandt. „Dieser händische und digital nicht ausgereifte Prozess verlangsamt den Gesamtprozess der Bewilligungen erheblich, wurde vom MKHBG aber auch entgegen der Erfahrungen der Bewilligungen aus den Corona-Wirtschaftshilfen überwiegend nicht aufgegriffen.“