Düsseldorf. Der Landeswahlausschuss lässt sechs Vereinigungen vorerst nicht zur NRW-Landtagswahl zu. 64 Parteien sind dabei - darunter zehn nicht-etablierte.

Der Landeswahlausschuss hat sechs Vereinigungen nicht als politische Parteien anerkannt und ihnen damit die Teilnahme an der NRW-Landtagswahl am 15. Mai verwehrt - zunächst. Das Gremium entschied am Freitag, dass anders als 64 zugelassene Parteien diese Vereinigungen nach Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen nicht als politische Parteien anerkannt werden könnten, wie Landeswahlleiter Wolfgang Schellen in Düsseldorf mitteilte.

Betroffen von dieser Entscheidung sind Die Republikaner, Bund NRW-Slam, Freiheitliche Alternative Deutschland, Anarchistische Pogo-Partei Deutschlands, Solidarität und AlphaHHP - gesundheitspolitische Partei für Deutschland in Europa.

Landtagswahl in NRW: Vereinigungen können Rechtsmittel gegen Entscheidung einlegen

Eine Zuerkennung der Parteieigenschaft ist Voraussetzung für die Wahlteilnahme sogenannter nicht-etablierter Parteien. Die abgelehnten Vereinigungen können gegen die Entscheidung des Landeswahlausschusses rechtlich vorgehen und innerhalb von vier Tagen Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof für das Land NRW erheben.

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Das Gremium erkannte dagegen „zehn nicht-etablierte politische Vereinigungen“ als Parteien an: Dazu gehören unter anderem Die Rechte, die Deutsche Zentrumspartei oder die Deutsche Sportpartei. Als nicht etablierte Parteien waren diese Vereinigungen seit der letzten Wahl weder im Bundestag noch in einem der 16 Landtage durchgängig vertreten und wurden auch nicht bei der letzten Bundestagswahl als Partei anerkannt.

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Zudem stellte der Landeswahlausschuss für 44 weitere Vereinigungen die Parteieigenschaft fest. Sie waren bei der Bundestagswahl vom vergangenen September als Parteien anerkannt worden.

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Von Matthias Korfmann, Tobias Blasius und Stefan Meinhardt

Bei etablierten Parteien wie etwa CDU, SPD, Grüne, FDP, AfD oder Linke musste der Ausschuss den Status dagegen nicht prüfen. Diese Vereinigungen sind seit der letzten Bundes- oder der jeweils letzten Landtagswahl aufgrund eigener Wahlvorschläge in Parlamenten vertreten. (epd)