Berlin. Die Corana-Warn-App hat nicht den besten Ruf. Doch Zahlen der Bundesregierung belegen, dass sie wirkt. Nun kommen neue Funktionen dazu.
Die öffentliche Wahrnehmung ist eine andere – aber mit 27 Millionen Downloads ist die deutsche Corona-Warn-App die erfolgreichste Anwendung zur digitalen Kontaktverfolgung in Europa. Spätestens am Mittwoch sollen Nutzerinnen und Nutzer mit der neuen Version 2.0 nun eine neue Anwendung herunterladen können: die Check-in-Funktion. Doch das ist nicht alles. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur „gepimpten“ Corona-App des Bundes.
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Warum gibt es jetzt die neue Check-in-Funktion?
Bisher registriert die App nur solche Personen als Risiko-Kontakte, die sich für einen gewissen Zeitraum in einem Abstand von zwei Metern oder weniger zueinander aufgehalten haben. Mit der neuen Check-in-Funktion in der Version 2.0 ändert sich das. Nun sollen auch riskante Begegnungen in Innenräumen besser erfasst werden. Damit reagieren die Macher auf die dringlichen Warnungen aus der Wissenschaft.
Studien hatten ergeben, dass sich Aerosole in geschlossenen Räumen wie Büros, Geschäften oder Kirchen auch über größere Entfernungen ausbreiten. Ein weiteres Untersuchungsergebnis: Selbst wenn ein Infizierter bereits den Raum verlassen hat, sind die Partikel, die von dieser Person ausgeatmet werden, immer noch für eine bestimmte Zeit in einer gefährlichen Konzentration vorhanden.
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Aerosol-Forscher hatten erst vor wenigen Tagen davor gewarnt, Menschen mit Ausgangsbeschränkungen in die Innenräume zu treiben. Drinnen sei es aus infektiologischer Sicht viel gefährlicher als draußen. Die mit der „Bundesnotbremse“ verbundenen Ausgehverbote zwischen 21 und 5 Uhr seien kontraproduktiv, hatte etwa Gerhard Scheuch, Ex-Präsident der internationalen Gesellschaft für Aerosolforschung, gewarnt. Damit suggeriere man der Bevölkerung, draußen sei es gefährlich. „Aber genau das Gegenteil ist der Fall.“
Führende Aerosol-Forscher aus Deutschland hatten deswegen bereits in einem Offenen Brief an die Bundesregierung und die Landesregierungen einen Kurswechsel gefordert. Dazu kam es nicht. Aber diese wissenschaftlichen Erkenntnisse werden nun in der neuen App-Version berücksichtigt.
Wie funktioniert die Check-in-Funktion?
Die Check-in-Funktion erlaubt es, „Cluster“ in Räumen zu erkennen. Geschäfte oder Restaurants können dazu QR-Codes an bestimmten Plätzen anbringen. Wenn ein Nutzer diesen Code scannt, er also „eincheckt“, wird in der App hinterlegt, dass er zum entsprechenden Zeitpunkt dort war – ähnlich, wie bisher auch Begegnungen mit anderen Nutzern registriert wurden. Unternehmen könnten so einzelne Räume eines Geschäfts mit QR-Codes versehen, um ein detailliertes Bild zu erhalten, wer wem begegnet ist.
Erfasst werden dabei der Ort, die Dauer des Aufenthalts sowie die Veranstaltungsart (etwa Besuch einer Ausstellung), nicht aber Namen und Telefonnummern der Besucher. Diese Check-in-Funktion gibt es zum Beispiel bei der offiziellen Corona-App in Großbritannien seit September vergangenen Jahres. Sie hat dort zu einer verstärkten Nutzung beigetragen.
Die Check-in-Funktion ist mit dem Kontakttagebuch der App verbunden. Die Begegnungen und Besuche werden dort automatisch hinterlegt, wenn der QR-Code gescannt wurde. Auslesbar sind diese Daten nur, wenn die Nutzer dies erlauben.
Was unterscheidet diese Funktion von privaten Apps?
Bei der Check-in-Funktion der Corona-App des Bundes werden – anders als bei der privaten Luca-App oder ähnlichen Anwendungen weiterer Anbieter – die Kontakte nur anonymisiert registriert. Dies war eine Auflage der US-Internet-Giganten Google und Apple, die nur unter diesen Bedingungen ihre Bluetooth-Schnittstellen für die Kontaktermittlung zur Verfügung gestellt haben.
Warnungen über risikoreiche Begegnungen laufen bei der Corona-Warn-App nicht über die Gesundheitsämter, sondern als rote oder grüne Warnung direkt über das System der App selbst.
Apps wie Luca, Recover, eGuest oder darfichrein.de leisten etwas anderes: Sie sollen die persönlichen Daten der Besucherinnen und Besucher von Restaurants, Geschäften oder Events erfassen. Dabei müssen die Betroffenen ihre kompletten Kontaktdaten abgeben. Die Infektionsschutzverordnungen der Bundesländer schreiben diese Erfassung der persönlichen Daten vor. Diese Aufgabe kann die Corona-Warn-App des Bundes nicht übernehmen.
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Welche weiteren Funktionen sind geplant?
In zukünftigen Versionen der App soll ein digitales Impfzertifikat angezeigt werden können. Nach Plänen der Bundesregierung soll dies noch vor Beginn der Sommerferien der Fall sein.
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Anwenderinnen und Anwender könnten damit nachweisen, dass sie vollständig geimpft worden sind, was angesichts des Umstands, dass viele Länder nur Geimpfte einreisen lassen, für die Urlaubsplanungen eine erhebliche Erleichterung darstellen kann. Außerdem sollen Nutzerinnen und Nutzer über die Corona-App die Ergebnisse von Schnelltests anzeigen können.
Ist die Corona-App wirklich ein „zahnloser Tiger“?
Die Wirksamkeit der App wird immer wieder in Frage gestellt. Bayerns Ministerpräsident und CSU-Chef Markus Söder hatte im vergangenen Oktober ein vernichtendes Urteil gefällt: „Die App ist leider bisher ein zahnloser Tiger“, sagte Söder damals. „Sie hat kaum eine warnende Wirkung.“
Nach jüngsten Zahlen der Bundesregierung stimmt das jedoch nicht. Demnach haben nur in den zurückliegenden vier Wochen rund 79.000 Anwenderinnen und Anwender ihre Kontakte gewarnt, dass sie positiv auf das Virus Sars-CoV-2 getestet wurden. Eine solche Meldung löst den Angaben zufolge durchschnittlich Warnungen an sechs weitere Menschen aus.
80 Prozent aller Personen, die eine rote Warnmeldung in der App erhalten, lassen sich daraufhin testen. Bei sieben Prozent werde eine Corona-Infektion nachgewiesen. Insgesamt sollen so durch die App rund 2,5 Millionen Menschen vor einer risikoreichen Begegnung mit anderen gewarnt und 140.000 Corona-Infektionen erkannt worden sein. (max/dpa)