Düsseldorf. NRW erinnert die Pädagogen an ihre Verantwortung bei der Urlaubsplanung. Bei Reisen in Corona-Risikogebiete drohen sogar Gehaltskürzungen.

Eine Woche vor Beginn der Herbstferien hat das NRW-Schulministerium die landesweit knapp 200.000 Lehrer vor Reisen in Corona-Risikogebiete gewarnt und mit Gehaltskürzungen gedroht.

„In der aktuellen Pandemie-Situation ist dringend anzuraten, dass Lehrkräfte ihre Urlaubsplanungen ins Ausland überprüfen“, heißt es in einem neuen Privatreisen-Erlass, der an alle Bezirksregierungen verschickt wurde und unserer Redaktion vorliegt.

Das Land als Dienstherr könne den Lehrern zwar private Reisen ins Ausland nicht verbieten, „allerdings können bei der Rückkehr aus einem Risikogebiet dienst- oder arbeitsrechtliche Konsequenzen - bei unentschuldigtem Fernbleiben vom Dienst auch der Verlust der Bezüge bzw. des Entgelts - grundsätzlich in Betracht kommen, wenn wegen der Quarantänepflicht die Dienstpflicht nicht rechtzeitig wieder aufgenommen werden kann“, stellt der Erlass klar.

Schulministerium betrachtet Erlass als Fürsorgepflicht

In dem Erlass werde lediglich „über die bestehende Rechtslage informiert“, hieß es am Freitag auf Anfrage unserer Redaktion aus dem Schulministerium. Der mahnende Charakter des Rundschreibens aus dem Hause von Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) ist vor den zweiwöchigen Herbstferien aber demnach kein Zufall: „Da inzwischen eine Vielzahl von Urlaubsregionen als Risikogebiet eingestuft ist, sollten die Beschäftigten aus Fürsorgegründen ausdrücklich auf mögliche Konsequenzen hingewiesen werden, damit sie sich bei ihrer Urlaubsplanung über diese im Klaren sind.“

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Die Lehrerverbände reagierten verwundert auf den Ton der vierseitigen Anweisung aus Düsseldorf. „In dieser Situation, in der wir uns befinden, ist jeder Lehrkraft klar, dass sie Verantwortung für sich, für die eigenen Angehörigen und auch für ihr berufliches Umfeld hat“, sagte der Landesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), Stefan Behlau, unserer Redaktion. Einer „Drohkulisse“ seitens des Schulministeriums bedürfe es gar nicht. „Vielmehr sollte Politik sich Gedanken machen, unter welchen Voraussetzungen der Unterricht nach den Herbstferien wieder aufgenommen wird“, so Behlau weiter.

Lehrerverbände reagieren verwundert auf den Ton der Mahnung

Auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) reagierte verwundert auf die Mahnung aus dem Schulministerium: „Das muss wirklich nicht sein. Grundsätzlich ist doch allen klar, dass man sich für eine Quarantäne nicht krank schreiben lassen kann“, erklärte ein GEW-Sprecher.

Wer aus einem Corona-Risikogebiet nach Deutschland einreist, muss einen frischen negativen Test vorlegen oder sich bis zum Ergebnis einer Untersuchung in Quarantäne begeben. Die Einstufung der Risikogebiete nimmt das Robert-Koch-Institut vor.