Essen. SPD-Bundestagsfraktionschef Rolf Mützenich hält an einer Lösung der Altschuldenfrage für Kommunen fest. Das Thema sei nicht vom Tisch.
Die hoch verschuldeten Städte im Ruhrgebiet können mittelfristig weiter auf Hilfe beim Abbau ihrer immens hohen Kreditlasten hoffen. Obwohl der Vorstoß von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) zur Entschuldung der Städte im Corona-Konjunkturprogramm der Bundesregierung am Koalitionspartner Union scheiterte, hält die SPD an einer Lösung der Altschuldenfrage fest. „Für uns ist das Thema definitiv nicht vom Tisch“, sagte SPD-Bundestagfraktionschef Rolf Mützenich jetzt beim Besuch der WAZ-Redaktion in Essen.
Regelung vor Bundestagswahl 2021 nicht mehr wahrscheinlich
Mützenich gab zwar zu erkennen, dass er eine Regelung vor der Bundestagswahl im Herbst 2021 nicht mehr für wahrscheinlich hält. Die SPD werde die Altschuldenfrage aber in ihr nächstes Wahlprogramm aufnehmen und das Thema auch auf die Tagesordnung möglicher Koalitionsgespräche nach der Wahl setzen, betonte der Kölner. Mützenich lobte ausdrücklich die im Corona-Hilfspaket der Großen Koalition verabschiedete Erhöhung des Bundesanteils für die Kosten der Unterkunft (KDU) von Bedürftigen. Die KDU-Hilfen für die Kommunen seien „kein Feigenblatt“, so der SPD-Bundestagsfraktionschef. Die Altschuldenregelung müsse aber dennoch kommen.
Ruhrgebiet besonders betroffen
Über eine Ablösung der hohen Kassenkredite in zahlreichen deutschen Städten wird zwischen Bund, Ländern und Kommunen seit Langem heftig gestritten. Die kommunale Überschuldung ist ein partielles Problem. Nur rund ein Viertel aller 10.000 Kommunen in Deutschland sind betroffen. Besonders herbeigesehnt wird eine Entlastung im Ruhrgebiet. Im Revier türmt sich mit knapp 15 Milliarden Euro ein Drittel aller kommunalen Kassenkredite auf. Finanzexperten weisen darauf hin, dass die Kommunen die Kredite aus eigener Kraft nicht mehr abtragen könnten. Der Vorschlag von Bundesfinanzminister Scholz sah eine Übernahme der kompletten Schulden durch die betroffenen Länder und den Bund jeweils zur Hälfte vor.