Düsseldorf. Kleine Kinder scheinen laut einer Studie keine “Virenschleudern“ zu sein. Dennoch zögert NRW (noch) bei der Öffnung der Grundschulen.
Ab dem 8. Juni dürfen Kita-Kinder in NRW wieder in die Kindertagesstätte oder zu den Tageseltern. Schon ab dem heutigen Donnerstag öffnen die Kitas ihre Türen für Vorschulkinder. Wenn also in den Kitas in Kürze ein „eingeschränkter Regelbetrieb“ möglich ist, warum dann nicht auch in den Grundschulen? Viele Familien mit Betreuungsproblemen hoffen, dass die Grundschulen – analog zu den Kitas – noch vor den Sommerferien allen Erst- bis Viertklässlern an jedem Tag praktisch wie vor der Krise den Schulbesuch ermöglichen.
Zumal erste Ergebnisse einer Studie der Universitätskliniken Heidelberg, Tübingen und Freiburg für die Landesregierung Baden-Württemberg darauf hindeuten, dass Kinder unter zehn Jahren – also auch Grundschulkinder – kein besonderes Corona-Infektionsrisiko haben. Die Vorstellung, kleine Kinder seien „Virenschleudern“, wird durch diese Untersuchungen nicht belegt.
Abstandsregeln stellen Schulen vor riesige Platzprobleme
Warum also dürfen in NRW Kinder (noch) nicht in die Grundschulen. Das Schlüsselwort ist: Abstandsgebot. In den Kitas gilt der Mindestabstand von 1,50 Metern nämlich nicht. In einer „Fachempfehlung“ Nummer 15 des NRW-Familienministeriums steht dazu: „ ... je jünger die Kinder sind, umso wichtiger sind Nähe und Körperkontakt. Kinder brauchen die beziehungsvolle Nähe zu ihren vertrauten Betreuungspersonen und das vor allem in dieser auch für sie schwierigen Zeit. Es ist bei der Betreuung von (kleineren) Kindern nicht möglich, einen Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten.“
Anders ist bisher die Einschätzung des NRW-Schulministeriums in Bezug auf die Schulen allgemein und damit auch für die Grundschulen. Im Ministerium heißt es: „Der derzeit tatsächlich limitierende Faktor für eine Ausweitung des Präsenzunterrichts ist nicht die Verfügbarkeit von Personal –gerade auch nach der Aufhebung der Risikogruppenregelungen zum 3. Juni 2020 -, sondern die geltenden Regelungen, die die Gruppengrößen in den Schulen einschränkt und somit mehr Raumbedarf auslöst.“
Auch interessant
Schleswig-Holstein öffnet die Grundschulen am 8. Juni
Welche Konsequenzen der Sicherheitsabstand von 1,50 Meter an den Schulen hat, wurde bei einem Besuch von NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) in der Düsseldorfer Realschule Benzenberg deutlich. Jede Klasse wird dort auf drei Räume verteilt. Wenn ein Raum genutzt wurde, muss er desinfiziert werden. Für eine zügige Reinigung fehlt aber Personal. Konsequenz: Wohl keine Grundschule in NRW hätte ausreichend Platz für einen Grundschulbetrieb unter den gültigen Abstandsregeln.
Vorstellbar ist aber ein Verzicht auf die 1,50 Mindestabstand in Schulen. Darüber wird gerade auch in NRW intensiv nachgedacht, und es ist nicht auszuschließen, dass in Kürze auch die Grundschulen wieder eine Art „eingeschränkten Regelbetreib“ wie die Kitas anbieten. Schleswig-Holstein prescht hier voran und hebt die Abstandsregeln auf. Bereits ab dem 8. Juni sollen dort alle Grundschulkinder wieder täglich im Klassenverband in die Schule dürfen.