Düsseldorf/Herne. Das Land NRW will Privatleuten das Anschaffen von Gifttieren verbieten. Experten kritisieren, dies sei ein „massiver Grundrechts-Eingriff“.
Eine ausgebüxte Monokelkobra hat die Stadt Herne im August 2019 mehrere Tage in Atem gehalten. Die hochgiftige Schlange eines Privathalters, die schließlich nach einer aufwändigen und teuren Suche eingefangen werden konnte, beschäftigte schließlich auch den Landtag NRW. Die Landesregierung brachte ein Gesetz in Gang, um Ärger mit Gifttieren künftig zu unterbinden. Doch dagegen gibt es nun Kritik.
Gegen das geplante neue Gifttiergesetz mit dem Verbot der privaten Neuanschaffung von giftigen Schlangen, Spinnen oder Skorpionen werden verfassungsrechtliche Bedenken laut. Der Gesetzentwurf der nordrhein-westfälischen Landesregierung sei „verfassungsrechtlich fragwürdig“, erklärte der Juraprofessor Tade M. Spranger von der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn.
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Die in dem Gesetzentwurf beschriebenen Probleme seien „randseitiger und oberflächlicher“ Natur. Spranger sieht den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt. Das Gesetz würde die Behörden „vor zahllose und kaum beherrschbare Probleme stellen“, heißt es in seiner Stellungnahme für eine wegen der Coronakrise schriftlich geführten Anhörung zu dem Gesetz im Landtag NRW.
Einschränkungen bei Gifttieren ein „massiver Grundrechts-Eingriff“
In Deutschland gebe es nach Schätzungen rund eine Million Terrarien mit mindestens ebensovielen Tieren, so Spranger. Die Begründung für das Gesetz stütze sich aber gerade einmal auf sechs Fälle in einem Zeitraum von zehn Jahren. Diese seltenen Gefährdungslagen rechtfertigten nicht die jetzt geplanten „massiven Grundrechtseingriffe“.
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Die schwarz-gelbe Landesregierung reagierte mit ihrem Gesetzentwurf auf die Jagd nach einer hochgiftigen Monokelkobra in Herne, wegen der im August 2019 mehrere Häuser geräumt werden mussten. Künftig soll die Neuanschaffung von hochgiftigen Tieren verboten werden. Wer bereits ein solches Tier besitzt, darf es unter strengen Bedingungen zunächst behalten. Verstöße sollen laut Entwurf hart bestraft werden.
Meldepflicht für Halter von Gifttieren
Halter müssen alle giftigen Tiere, die sie besitzen und behalten wollen, bei den Behörden melden. Behalten darf man seine giftigen Schlangen oder Spinnen nur, wenn man über 18 Jahre alt und „persönlich zuverlässig“ ist. Dazu muss man ein polizeiliches Führungszeugnis vorweisen. Zieht man mit dem Tier um, muss man das binnen zwei Wochen melden. Stirbt Schlange oder Skorpion, muss das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) informiert werden. Wer dagegen verstößt, soll laut Gesetzentwurf bis zu 50.000 Euro zahlen.
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Die Behörden sollen weitgehende Vollmachten bekommen, weshalb der aktuelle Gesetzentwurf in mehreren Punkten auf die „Einschränkung von Grundrechten“ verweist. Wer sich trotz Verbots neue Schlangen oder Spinnen anschafft, soll mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden können.
Verband kritisiert Gesetzt als widersprüchlich und undifferenziert
Als „sachlich unbegründet“ und mit einem unverhältnismäßigen bürokratischen Aufwand behaftet sieht auch die Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde (DGHT) das NRW-Gifttiergesetz. Es gebe auch gar keine wissenschaftliche Definition für den Begriff „sehr giftige Tiere“, der in dem Entwurf benutzt werde. Aus zoologischer Sicht sei das Gesetz in viele Teilen widersprüchlich und undifferenziert.
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Einigen Maßnahmen stimmt der Verband allerdings auch zu wie etwa der Meldepflicht für die Tiere, dem Führungszeugnis und der Haftpflichtversicherung. Die kommunalen Spitzenverbände dagegen begrüßen trotz einiger Kritikpunkte das Gesetz grundsätzlich. (dpa)