Düsseldorf. Nach der Aufregung um die hochgiftige Monokelkobra in Herne soll ein Gesetz die Haltung solcher Tiere erschweren. Der erste Versuch schlug fehl.
Im Zusammenhang mit der Suche nach einer Giftschlange in Herne plant das nordrhein-westfälische Umweltministerium jetzt ein Gefahrtiergesetz. „Eine Vorlage zur Ressortabstimmung soll zeitnah geschehen, ein genaues Datum können wir jedoch nicht nennen“, sagte Ministeriums-Sprecher Christian Fronczak.
Man prüfe derzeit, welche Tiere so gefährlich sind, dass von ihnen eine unmittelbare Lebensgefahr oder erhebliche Gesundheitsgefahr für Menschen ausgehe. „Darüber hinaus machen wir uns Gedanken über eine Anzeigepflicht für diejenigen Halter, die derzeit noch solche sehr gefährlichen Tiere halten“, erklärte Fronczak. Hierbei seien Zuverlässigkeit und das Vorliegen einer Haftpflichtversicherung sicherzustellen. „Der aktuelle Fall in Herne hat gezeigt, dass ansonsten die Allgemeinheit für die potenziell hohen Kosten einer Absicherung, Suche und Sicherstellung aufkommen muss.“ Auch die rechtlichen Regelungen in anderen Bundesländern schaue man sich an.
Erster Gesetzentwurf zu Gifttieren war zu bürokratisch
Bisher gelten in Nordrhein-Westfalen für die Haltung wildlebender Tiere in Privathaushalten kaum Vorgaben, solange Artenschutz-Regeln erfüllt werden. Die frühere rot-grüne Landesregierung hatte bereits 2014 ein Gefahrtiergesetz angestrebt, das Umweltministerium schon einen ersten Entwurf erarbeitet. Dieser wurde am Ende jedoch von den kommunalen Spitzenverbänden abgelehnt.
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Der Entwurf sei zu bürokratisch angelegt gewesen, erklärte das Ministerium von Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) jetzt. Von den kommunalen Behörden wäre er kaum vollziehbar gewesen. Denn auch dies müsse der Anspruch eines derartigen Gesetzes sein. „Daher werden wir uns auch mit den Beteiligten, insbesondere auch mit den Kommunen austauschen“, hieß es weiter. Auf dieser Grundlage wolle das Ministerium dann einen Entwurf erarbeiten. Auf die Erkenntnisse der damals erfolgten Sachverständigen- und Expertenbeteiligung wolle man dabei zurückgreifen.
Hilft ein Gesetz, die Zahl der gehaltenen gefährlichen Tiere zu reduzieren?
In der vergangenen Woche war in einem Herner Wohngebiet tagelang nach einer entwischten Giftschlange gesucht worden. Sie war schließlich zufällig außen an dem Mehrfamilienhaus entdeckt worden, in dessen Treppenhaus sie fünf Tage zuvor erstmals gesehen worden war. Ein Schlangenexperte konnte sie einfangen. Verletzt wurde niemand. Ein Biss der Monokelkobra hätte lebensgefährlich sein können.
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Für Einfuhr und Verkauf von gefährlichen Tieren sollen nun auch nach Ansicht der kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen strengere Regelungen gelten. Diese „könnten helfen, dass weniger gefährliche Tiere ins Land kommen und hier gehalten werden“, teilten der Städtetag, der Städte- und Gemeindebund und der Landkreistag in einer gemeinsamen Stellungnahme mit. „Ob und inwieweit auch ein Gefahrtiergesetz auf Landesebene dazu beiträgt, kann in diesem Zusammenhang ebenfalls geprüft werden.“
„Es ist schwieriger in NRW, einen Hund anzumelden als eine Giftschlange“
„Wir verstehen die Sorge der Menschen vor exotischen Giftschlangen wie der in Herne“, erklärten die Hauptgeschäftsführer des Städtetages NRW, Helmut Dedy, des Städte- und Gemeindebundes NRW, Bernd Jürgen Schneider, und des Landkreistages NRW, Martin Klein in ihrem Statement. Es sei nachvollziehbar, dass sich viele Menschen mehr Schutz vor gefährlichen Tieren wünschten. „Deshalb ist der Plan der Landesregierung verständlich, über strengere rechtliche Vorgaben und über eine Bundesratsinitiative nachzudenken.“ Heinen-Esser (CDU) hatte bereits vergangene Woche erklärt, dass sie persönlich „gegen die Haltung sehr gefährlicher Tierarten in Wohnungen oder Häusern“ sei.
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Auf dem Höhepunkt der Suche vergangene Woche hatte auch der Herner Oberbürgermeister Frank Dudda (SPD) sein Unverständnis über ein fehlendes Gesetz geäußert. „Was uns auch beschäftigt, ist die Frage, wie das eigentlich in Nordrhein-Westfalen sein kann, dass es schwieriger ist, einen Hund anzumelden als eine giftige Schlange in seinem Haus zu halten. (...) Das kann ja wohl nicht unser Ernst sein.“
In anderen Bundesländern gibt es bereits Einschränkungen
Unterschiedliche rechtliche Einschränkungen für Gefahrtiere gibt es bereits in mehreren anderen Bundesländern - etwa in Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Erst am Freitag hatten zehn Arten- und Tierschutzverbände in einem offenen Brief an Heinen-Esser ein Gefahrtiergesetz für NRW gefordert. Es bestehe „dringender Handlungsbedarf, um auf Länderebene die weitgehend ungeregelte Haltung von gefährlichen Wildtieren zum Schutz der Bevölkerung, der Tiere und der Umwelt endlich zu begrenzen“. (dpa)