Düsseldorf. NRW fährt das öffentliche Leben runter, aber noch sind Aktivitäten im Freien erlaubt. Hier steht, was noch geht und was nicht.

Fast täglich wird das alltägliche Leben in NRW weiter eingeschränkt. Erst wurden Großveranstaltungen abgesagt, dann kleinere, inzwischen ruhen sämtliche Sport- und Freizeitaktivitäten, und etliche Läden müssen schließen. Viele Bürger treibt inzwischen die Frage um: Was darf ich eigentlich noch? Hier einige Antworten.

Wie weit ist die persönliche Bewegungsfreiheit eingeschränkt?

Bürger dürfen sich nach wie vor frei bewegen, zum Fuß, mit dem Auto oder in der Bahn. Ganz im Gegensatz übrigens zu Menschen in anderen, schwer von der Pandemie betroffenen EU-Staaten wie Italien und Spanien. Es gibt allerdings einen „dringenden Appell“ der Landesregierung, „soziale Kontakte auf das absolute Minimum zurückzuführen“. Das heißt: möglichst zu Hause bleiben und draußen nur die nötigsten Besorgungen erledigen. Im Freien gilt: möglichst Abstand halten zu Mitmenschen, mindestens zwei Meter. Echte Ausgangssperren sind auch hierzulande denkbar, aber noch nicht beschlossen.

NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hat die Bevölkerung am Dienstag in einem dramatischen Appell aufgerufen, in der Corona-Krise nach Möglichkeit zuhause zu bleiben. „Dass Menschen bei schönem Wetter in Straßencafés sitzen, ist jetzt unangemessen“, sagte Laschet. „Es geht um Leben und Tod - so einfach ist das.“ Die Bitte des Regierungschefs: „Bleiben Sie zu Hause.“

Vize-Ministerpräsident Joachim Stamp (FDP) beklagte, dass viele Bürger den Ernst der Lage noch nicht begriffen hätten: „Die Botschaft ist bei vielen noch nicht angekommen.“ Er forderte Eltern auf, ihre Kinder „in den eigenen vier Wänden“ zu betreuen oder allenfalls mit der Familie einen Spaziergang an der frischen Luft zu machen.

Wo kann ich noch einkaufen?

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Dort, wo es Dinge des „täglichen“ und des „dringenden Bedarfs“ gibt. Zum täglichen Bedarf zählen zum Beispiel Lebensmittel, Medikamente und Hygieneartikel. Supermärkte, Drogerien und Tankstellen bleiben geöffnet, darüber hinaus Apotheken, Sparkassen, Banken, Poststellen, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte. In Einkaufszentren bleiben nur jene Läden auf, die für die Grundversorgung wichtig sind, damit diese Orte nicht zu Treffpunkten, zum Beispiel für Schüler werden.

Was ist geschlossen?

Bars, Clubs, Theater, Museen, Fitness-Studios, Bäder, Volkshoch- und Musikschulen, Spielhallen, Spielbanken, Wettbüros und Prostitutionsbetriebe. Anders als noch im Erlass zu Wochenbeginn geregelt, müssen auch Restaurants ab Mittwoch bereits um 15 Uhr schließen. Sie sollen nur noch für den unbedingt notwendigen Mittagstisch von Berufstätigen öffnen und die Bestuhlung mit zwei Metern Abstand aufstellen. In Hotels sollen nur noch dienstlich veranlasste Übernachtungen gestattet werden.

Wer darf noch in Schulen und Kitas?

Dort gilt ein Betretungsverbot, das allerdings Ausnahmen zulässt. Für Kinder, deren Eltern in „unverzichtbaren Schlüsselpositionen“ tätig sind, gibt es eine Notbetreuung. Zu diesen in Krisenzeiten besonders wichtigen Berufstätigen zählen nicht nur Ärzte, Pfleger und Polizisten, sondern zum Beispiel auch Busfahrer. „Und wenn einer Kassiererin im Supermarkt vom Arbeitgeber bescheinigt wird, dass sie unabkömmlich ist, dann hat auch sie ein Recht auf Betreuung ihrer Kinder“, sagte NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP). Supermärkte sind wichtig, um die Bevölkerung versorgen zu können. Wichtig dabei: Das Notbetreuungs-Angebot gilt nur für Alleinerziehende und für Familien, in denen beide Elternteile in „unverzichtbaren Schlüsselpositionen“ arbeiten. Ab Mittwoch werden die Schul- und Kita-Leitungen in NRW diese Regeln streng überprüfen.

Darf ich meine Kinder von Opa und Oma betreuen lassen?

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Verboten ist das zwar nicht, aber die Landesregierung fordert alle Eltern auf, gerade das auf gar keinen Fall zu tun. NRW-Familienminister Joachim Stamp (FDP) berichtete am Montag entsetzt von einem TV-Bericht, in dem Großeltern in der Corona-Krise als „Betreuungs-Helden“ präsentiert worden seien. Ältere und Geschwächte sind die vom Coronavirus besonders gefährdeten Menschen und sollten keinen Kontakt zu Kindern haben, auch nicht zu ihren Enkeln. Kinder sollten laut Stamp auch nicht von freundlichen Helfern in der Nachbarschaft betreut werden, sondern möglichst zu Hause und durch die Eltern. Betriebe sollten unbedingt darauf verzichten, für die Betreuung der Kinder von Mitarbeitern kurzfristig Studenten zu engagieren.

Dürfen Kinder auf Spielplätzen spielen?

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Nein. Offenbar als Reaktion auf den eher entspannten Umgang vieler Menschen mit der Corona-Krise hat die Landesregierung die Verbote noch einmal nachgebessert. Anders als noch am Montag verkündet, hat NRW jetzt auch ein striktes Spiel- und Bolzplatzverbot verhängt. Man habe zunächst Kindern aus Ballungsräumen wie dem Ruhrgebiet noch eine Möglichkeit erhalten wollen, nach draußen zu kommen, begründete Laschet den Kurswechsel. Dies sei als Chance missverstanden worden, die viele neue Freizeit in großen Gruppen bei schönem Wetter auf den Spielplätzen zu verbringen.

Darf ich Angehörige im Krankenhaus oder im Heim besuchen?

Dort gelten laut Erlass des Gesundheitsministers Besuchsverbote, zumindest aber „restriktiv eingeschränkte“ Besuchsmöglichkeiten. Dann darf pro Patient oder Bewohner nur ein Besucher am Tag mit besonderen Schutzmaßnahmen und Hygiene-Unterweisung zugelassen werden. Ausgenommen von der strengen Einschränkung sind Kliniken und Heimen, in denen ein Besuchsverbot besonders dramatische Folgen haben kann, zum Beispiel in Kinderstationen und bei Palliativpatienten.

Darf ich noch kleine Veranstaltungen organisieren, zum Beispiel ein Fest?

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Alle öffentlichen Veranstaltungen sind derzeit in NRW verboten. Das gilt sogar für Demonstrationen, die das Grundgesetz besonders schützt. Demonstrationen können im Moment nur ausnahmsweise und nach einer „Verhältnismäßigkeitsprüfung“ gestattet werden. Wochenmärkte wird es übrigens weiter geben, denn sie dienen der Versorgung der Bevölkerung.

Wie lange soll das öffentliche Leben lahm gelegt werden?

Alle Einschränkungen des öffentlichen Lebens sind zunächst bis einschließlich 19. April befristet. „Je schneller wir jetzt das öffentliche Leben herunterfahren, desto größer die Chance, dass es sich nach dem 20. April normalisiert“; sagte Laschet.

Wie schnell verbreitet sich das Corona-Virus in NRW?

Der Anstieg der Corona-Infizierten ist laut Gesundheitsmininster Laumann weiterhin „besorgniserregend“. Laschet geht davon aus, dass die Infektionszahlen zunächst weiter „dramatisch“ ansteigen werden. „Alles, was wir jetzt machen, ist Prophylaxe für die nächsten zwei, drei Wochen.“

Wie rettet NRW die Wirtschaft?

Laschet will am Donnerstag bei einem Krisengipfel mit den NRW-Wirtschaftsverbänden einen Rettungsschirm aufspannen – zusätzlich zu den Bundesmaßnahmen. Die Landtagsfraktionen von SPD und Grünen fordern ein Sondervermögen von 15 Milliarden Euro, um gerade Kleinbetrieben in Schieflage zu helfen. Oppositionsführer Thomas Kutschaty verlangt explizit, wie Bayern die Schuldenbremse außer Kraft zu setzen.

Drohen nun Ausgangssperren?

Die Landesregierung machte deutlich, dass Ausgangssperren drohen könnten, sollten die neuen Verbote nicht greifen. „Wenn sich daran nicht gehalten wird, werden andere Maßnahmen nötig sein“, drohte Stamp (FDP). NRW-Ministerpräsident Laschet brachte indirekt Ausgangssperren ins Gespräch: Wenn es nicht gelinge, das öffentliche Leben herunterzufahren und die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, „drohen uns Maßnahmen wie in Spanien und Frankreich“. Kontrolliert werden sollen die Verbote von den kommunalen Ordnungsämtern. Wer sich nicht daran halte, begehe eine Ordnungswidrigkeit und riskiere ein Bußgeld, machte das Land deutlich.