Düsseldorf. NRW präzisiert, welche Einschränkungen wegen der Coronakrise ab heute gelten. Zum Beispiel für Restaurantbesuche und den Zugang zu Kliniken.
Die NRW-Landesregierung hat die ab heute gültigen neuen Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie präzisiert. Es geht um die Einstellung von nahezu allen Freizeit-, Sport-, Unterhaltungs- und außerschulischen Bildungsangeboten, die Schließung von „Amüsierbetrieben“ und Auflagen für die Einkaufszentren.
Demnach sind alle Bars, Clubs, Diskotheken, Theater, Kinos und Museen ab dem heutigen Montag zu schließen. Das gilt auch für Fitness-Studios, Schwimmbäder und Spaßbäder, Saunen, Prostitutionsbetriebe, für Zusammenkünfte in Spielhallen, Spielbanken und Wettbüros. Ab Dienstag, 17. März werden folgende Veranstaltungen gestrichen: Alle Angebote in Volkshochschulen, in Musikschulen, in sonstigen öffentlichen und privaten außerschulischen Bildungseinrichtungen; Zusammenkünfte in Sportvereinen sowie sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen.
Zwei Meter Abstand zwischen den Tischen in Restaurants
Der Besuch von Restaurants, Gaststätten, Hotels und Bibliotheken ist ab dem heutigen Montag nur unter strengsten Auflagen möglich: Besucher müssen ihre Kontaktdaten angeben, die Besucherzahl wird beschränkt. Zwischen Tischen ist ein Mindestabstand von zwei Metern Pflicht. In diesen Einrichtungen müssen Aushänge über Hygienemaßnahmen informieren.
„Sämtliche öffentlichen Veranstaltungen sind zu untersagen“, steht in dem Erlass des NRW-Gesundheitsministeriums. Wochenmärkte sind davon allerdings ausgenommen, weil sie der Versorgung der Bevölkerung dienen.
Auch interessant
Für Krankenhäuser und Pflegeheime gelten ab sofort diese Vorschriften: Sie müssen „Maßnahmen ergreifen, um den Eintrag von Corona-Viren zu erschweren, Patienten und Personal zu schützen und persönliche Schutzausrüstung einzusparen.“ Das führt zu Einschränkungen von Besuchen, bis hin zu Besuchsverboten. Maximal ist ein registrierter Besucher pro Bewohner oder Patient pro Tag mit Schutzmaßnahmen und mit Hygieneunterweisung zuzulassen.
Strenge Einschränkungen für Reiserückkehrer aus Risikogebieten
Ausgenommen davon sind Kinder- und Palliativstationen. Kantinen, Cafeterien oder andere der Öffentlichkeit zugängliche Einrichtungen für Patienten und Besucher müssen in Kliniken und Heimen geschlossen werden. Sämtliche öffentliche Veranstaltungen wie Vorträge, Lesungen, Informationsveranstaltungen in Kliniken und Heimen dürfen nicht mehr angeboten werden.
Reiserückkehrer aus Risikogebieten dürfen 14 Tage lang keine Kitas, Kliniken, Pflegeeinrichtungen, Berufs- und Hochschulen betreten.