Düsseldorf. Vor der Öffnung in der kommenden Woche hat das NRW-Schulministerium in Nordrhein-Westfalen über die notwendigen Hygienevorgaben informiert.
Vor der schrittweisen Öffnung in der kommenden Woche hat das Schulministerium die Schulen in Nordrhein-Westfalen über die notwendigen Hygienevorgaben informiert. Die zentrale Regel dabei lautet: Abstand halten. So müssen die Lerngruppen etwa so aufgebaut werden, dass zwischen den Schülern untereinander und den Lehrern der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Außerdem sollen Namenslisten erstellt werden, um Kontakte im Fall einer Infektion nachverfolgen zu können.
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„Die Einhaltung des Infektionsschutzes war, ist und bleibt die Grundvoraussetzung, um erste und vorsichtige Schritte aus der durch das Coronavirus bedingten Ausnahmesituation zu unternehmen“, sagte der Staatssekretär für Schule und Bildung, Mathias Richter. Eine Info-Mail mit den Vorgaben sei am Samstag an die Schulen verschickt worden, hieß es aus dem Ministerium.
Keine Maskenpflicht in der Schule
Darin heißt es außerdem: Schüler oder Lehrer mit Symptomen sollen von Unterricht sowie Prüfungen ausgeschlossen werden. Es sei außerdem darauf zu achten, dass Trinkflaschen oder Gläser nicht gemeinsam genutzt würden. Außerdem sehen die Vorgaben ausreichende Zahl an Waschbecken und Seifenspender vor, damit Hände regelmäßig gewaschen werden können. Darüber hinaus wird die generelle Corona-Etikette - also Niesen und Husten in den Ellbogen und aufs Händeschütteln verzichten - empfohlen. Auf eine generelle Maskenpflicht in Schulen verzichtet das Land. Als Grundlage hatte das Schulministerium ein Gutachten von Wissenschaftlern unter anderem der Uni Bonn beauftragt.
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Das Schulpersonal hat nun bis Mittwoch Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Für einige Tausend Schüler gilt ab Donnerstag in Nordrhein-Westfalen wieder die Schulpflicht. Dazu gehören nach Angaben des Schulministeriums Schüler in Abschlussklassen an weiterführenden Schulen, Förderschulen und Berufskollegs, die vor Prüfungen stehen. Dies konkretisierte das Schulministerium am Wochenende in einer Mail an alle Schulen. Eine Ausnahme bilden die Abiturienten: Sie können die Schule ab Donnerstag freiwillig besuchen.
Maximal zehn Prozent der Schüler in der Schule
Zuvor hatte es Unklarheiten bei einigen Betroffenen geben. Schüler mit Vorerkrankungen können nach Rücksprache von der Schulpflicht befreit werden. Durch diese Regelung finde für maximal zehn Prozent der Schüler ab Donnerstag in NRW wieder verpflichtender Unterricht statt, hieß es am Sonntag aus dem Schulministerium.
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„Mit der Schulmail der schwarz-gelben Landesregierung ist klar: Für Zehntausende Schülerinnen und Schüler in NRW gilt ab Donnerstag die Verpflichtung zum Unterrichtsbesuch“, stellten Sigrid Beer, die bildungspolitische Sprecherin der Grünen im Landtag, und Felix Banaszak, Vorsitzender der Grünen NRW, fest und kritisierten: „Die mit schmerzhaften Einschnitten erzielten Erfolge in Bezug auf die Reproduktionszahl des Virus werden fahrlässig aufs Spiel gesetzt.“ Außerdem gehe die Fixierung auf Prüfung am pädagogisch Notwendigen vorbei, vielmehr solle die Krisenbewältigung für Eltern und Schüler im Vordergrund stehen.
Schulen müssen grundgereinigt werden
Der Städtetag hatte angesichts der wegen Corona notwendigen Hygienemaßnahmen das Land aufgefordert, die Schulen frühestens ab dem 27. April wieder zu öffnen. „Bereits ab dem 23. April zu starten, stellt die kommunalen Schulträger vor erhebliche Probleme“, kritisierte der Städtetags-Vorsitzende und Hammer Oberbürgermeister Thomas Hunsteger-Petermann. „Die Schulen müssen grundgereinigt werden, die hygienischen Voraussetzungen für den Schutz vor Infektionen geschaffen, Räume vorbereitet und der Schülerverkehr organisiert werden.“ Dafür brauche man mindestens den Vorlauf von einer Arbeitswoche.
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Das Land entgegnete darauf, man habe die Schulträger und kommunalen Spitzenverbände bereits Mitte der letzten Woche über die anstehenden ersten Schritte und nötigen Maßnahmen informiert, damit diese ausreichend Zeit zur Umsetzung gehabt hätten. (dpa)
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